Ball mit ernstem Hintergrund: Für menschliches Asylrecht

Gastkommentar: Asylrecht muss wieder Schutz bedeuten – Gedanken zum Wiener Flüchtlingsball am kommenden Samstag.

Am 17. Februar geht mit dem 18.Wiener Flüchtlingsball der alternative Höhepunkt der Wiener Ballsaison im Rathaus über die Bühne. Und es wird ein sehr bunter Ball mit Musikern aus den verschiedensten Ländern. Wir wollen auf dem Flüchtlingsball gemeinsam feiern, er hat wie immer aber einen ernsten Hintergrund.

„Asylrecht muss wieder Schutz bedeuten!“, lautet unsere Forderung. Anstatt Menschen das Gefühl zu geben, hier unerwünscht zu sein, sie in Aufnahmelager einzusperren und so bald wie möglich abzuschieben, sollten wir ihnen zeigen, dass sie hier willkommen sind, ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen.

Das Integrationshaus setzt sich tagtäglich für eine menschenwürdige Aufnahme-, Asyl- und Integrationspolitik ein. Wir wollen keine Sündenbockpolitik. Wir wollen eine Politik, die Chancen und Möglichkeiten nützt und eine positive Zukunfts- und Lebensperspektive für alle schafft. Wir wollen, dass die Menschen in ihren Rechten und Chancen gestärkt werden.

Uns ist wichtig, die Handlungsspielräume von Flüchtlingen und Migranten zu erweitern. Dazu muss aber das menschenverachtende Asyl- und Fremdenrecht geändert werden, damit es wieder faire und rechtsstaatliche Verfahren gibt. Es braucht ein echtes Bleiberecht für alle „Arigonas“ in diesem Land, es darf keine Schubhaft für Asylsuchende geben. Wir brauchen ausreichende Standards in der Grundversorgung, und vor allem soll der lange geforderte gleichberechtigte Zugang zum Bildungs- und Arbeitsmarkt für Asylwerber Realität werden. Dies würde das Image von Asylwerbern in der Gesellschaft heben und ein Leben in Selbstbestimmung erleichtern. Dadurch wären Menschen auch nicht mehr nur auf die viel zu geringen Grundversorgungsleistungen angewiesen.

Obwohl die Sozialpartner sich schon seit längerer Zeit einig sind und einen Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber befürworten, gibt es nach wie vor einen Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, der den Zugang auf Saison- und Erntearbeiten beschränkt. Dies ist unverständlich! Einerseits benötigt die Wirtschaft Fachkräfte, anderseits gibt es eine Reihe von Asylsuchenden, die Ausbildungen, Erfahrungen und Sprachkenntnisse mitbringen, aber nicht arbeiten dürfen. Eine neue Studie der Arbeiterkammer belegt, dass die Bildungsstruktur der Migranten in Wien durch zwei Pole geprägt ist. Jede/r vierte MigrantIn ist gering, jede/r fünfte MigrantIn sehr qualifiziert. Bei Flüchtlingen liegt der Wert der Hochqualifizierten über dem der Migranten.

Die Arbeitsfrage

Aber auch offene Lehrstellen können nicht immer besetzt werden. Viele jugendliche Asylsuchende brauchen eine gute Ausbildung und würden gern eine Lehrausbildung absolvieren. Für sie gilt aufgrund dieses Erlasses nicht nur ein De-facto-Arbeits-, sondern auch ein Ausbildungsverbot, da die Aufnahme einer Lehrausbildung eine entsprechende Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz voraussetzt – was der angesprochene Erlass verhindert. Da viele Asylsuchende jahrelang aus dem Arbeitsmarkt ausgesperrt sind, ist es für sie danach oft sehr schwierig, nach der langen Zeit des Wartens bis zur Flüchtlingsanerkennung auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nicht nur Zugang zum Arbeitsmarkt ist wichtig, sondern auch die Möglichkeit, Sprach- und Ausbildungsmaßnahmen während der Zeit des Asylverfahrens kostenlos besuchen zu können. Dafür gibt es zu wenig Förderung, da Integrationsmaßnahmen zumeist erst ab Flüchtlingsanerkennung finanziert werden.

Was dieser De-facto-Ausschluss vom Arbeitsmarkt für Asylsuchende bedeutet, erleben wir im Integrationshaus jeden Tag. Hier ein kurzes Beispiel aus der Praxis: Frau X., geboren 1990, reiste 2007 in Österreich ein und stellte hier einen Asylantrag. Ihre Eltern sind tot, sie wuchs bei Pflegeeltern auf. In ihrer Heimat absolvierte sie die Grundschule und ein Jahr der Mittelschulunterstufe. X. hat seit ihrer Ankunft mehrere Deutschkurse, den Vorbereitungskurs für den Hauptschulabschluss, den Hauptabschlusskurs sowie die 9. Schulstufe abgeschlossen. Im Juni 2011 hat sie den Heimhilfelehrgang der Caritas absolviert. X. ist eine gut ausgebildete junge Frau, die bislang keine Möglichkeiten gefunden hat, ihre Kenntnisse in Österreich anzuwenden, da sie keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hat.

Wie Frau X. ergeht es vielen Asylwerbern. Viele Jugendliche und junge Erwachsene haben Basisbildungsmaßnahmen und einen Hauptschulabschlusskurs positiv absolviert und würden gern im Rahmen einer Lehre einen Beruf erlernen. Doch solange sie im Asylverfahren sind, heißt es für sie immer nur „Bitte warten!“. Die rechtliche Situation darf nicht weiterbestehen und muss geändert werden, da es für die Betroffenen wie für die Gesellschaft eine denkbar schlechte Lösung ist. Hier werden Potenziale und Lebenszeit verschwendet! Positive Veränderungen sind notwendig, damit alle eine Chance bekommen, an unserer Gesellschaft mitzuwirken!

Der Reinerlös des Flüchtlingsballs kommt ausschließlich dem Integrationshaus zugute. Das Integrationshaus unterstützt Menschen vor allem mit Unterkunft, professioneller Beratung und Betreuung, bei der Ausbildung für und Integration in den Arbeitsmarkt sowie beim Spracherwerb. Insgesamt können in der Grundversorgung und im Bildungsbereich jährlich an die 3000 Personen im Integrationshaus unterstützt werden.

Zur Person


E-Mails an: debatte@diepresse.comAndrea Eraslan-Weninger ist seit 1994 Geschäftsführerin des Vereins Projekt Integrationshaus und war Lehrbeauftragte an der Bundesakademie für Sozialarbeit. Sie studierte Sozialarbeit an der Bundesakademie für Sozialarbeit und absolvierte ein Masterstudium in Organisationsentwicklung an der Alpen Adria Universität Klagenfurt. [Lukas Beck]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2012)

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