Grasser muss als Beklagter vor Gericht

Karl-Heinz Grasser
Karl-Heinz Grasser(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ex-Mitarbeiter Ramprecht klagt den früheren Finanzminister Grasser wegen übler Nachrede, weil er ihn "psychisch labil" genannt hat.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) muss nächste Woche am Freitag, 24. Februar, als Beklagter am Wiener Landesgericht erscheinen. Sein früherer Mitarbeiter im Finanzministerium, Michael Ramprecht, hat Grasser wegen Übler Nachrede geklagt. Grasser hat ja Ramprecht, der als Belastungszeuge gegen ihn auftritt, selber geklagt und im Zuge des laufenden Rechtsstreits als "psychisch labil" bezeichnet - wogegen sich Ramprecht mit einer Gegenklage wehrt. Damit sind Grasser und Ramprecht nun wechselseitig Kläger und Beklagter.

"Grasser schlägt in seinem verzweifelten Versuch sich zu verteidigen dauernd auf Ramprecht ein", meint dessen Anwalt Michael Pilz. "Er soll sich mit Sachargumenten verteidigen, aber er kann nicht dauernd Ramprecht öffentlich in den Schmutz zerren". Das lasse sich sein Mandant nicht mehr bieten. Pilz hat noch eine weitere Klage eingebracht: Ramprecht habe Grasser wegen dessen jüngster Äußerung im Interview mit dem ORF-"Report" geklagt, dass Ramprecht seine Kinder krankenhausreif schlage. Grassers Medienanwalt Michael Rami war bisher nicht erreichbar.

"Abgekartetes Spiel"

Der Ex-Minister hatte seinerseits Ramprecht wegen Übler Nachrede geklagt, weil dieser in einem "profil"-Interview von einem "abgekarteten Spiel" bei der Buwog-Privatisierung gesprochen hatte. In diesem Medienverfahren wird eine für nächsten Montag, dem 20. Februar, angesetzte Verhandlung nun auf 9. März verschoben. In beiden Verfahren stehen Grasser und Ramprecht übrigens im Gerichtssaal Richterin Nicole Baczak gegenüber - in ihren jeweils verschiedenen Rollen als Beklagter oder Kläger.

Der gerichtliche Nebenschauplatz zur eigentlichen Buwog-Affäre hatte sich an einem "profil"-Artikel vom Oktober 2009 entzündet. Darin hatte Ramprecht von einem "abgekarteten Spiel" bei der Vergabe des Auftrags zur Begleitung der Buwog-Privatisierung an die US-Investmentbank Lehman Brothers gesprochen. Grasser sah sich in seiner Ehre beleidigt und klagte Ramprecht und das "profil" wegen Übler Nachrede. Ramprecht bleibt bis heute bei seinen Vorwürfen gegen Grasser.

In der eigentlichen strafrechtlichen Buwog-Causa ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter zum Verdacht auf Untreue und Amtsmissbrauch gegen Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech.

(APA)

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