Pensionen: Europäische Kommission mahnt Österreich

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Die Europäische Kommission fordert die heimische Politik zu einem entschlossenen Vorgehen gegen die „Flucht in die Frührente“ auf. Pensionsalter für Frauen soll raschestmöglich auf 65 Jahre.

Brüssel. Die Europäische Kommission mahnt die österreichischen Politiker und Sozialpartner einmal mehr, den Zugang zur „Hacklerpension“ entschieden zu begrenzen und das Pensionsalter für Frauen raschestmöglich auf 65 Jahre anzuheben. Ebenso sollten die Bedingungen für den Erhalt einer Invaliditätspension strenger eingehalten werden als das derzeit in Österreich der Fall ist.

Dieser Befund entstammt dem Pensionen-Weißbuch der Kommission, das am Donnerstag in Brüssel vorgestellt wurde. Die EU hat zwar keine Befugnis, wesentliche Merkmale nationaler Pensionssysteme wie Altersgrenzen, Beitragssätze oder Pensionsbeträge vorzuschreiben; dafür sind die nationalen Regierungen allein verantwortlich. Allerdings werden Themen wie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Erbringung von Finanzdienstleistungen, Gleichbehandlung und Verbraucherschutz europaweit gemeinsam behandelt. Mit dem Weißbuch versucht die Brüsseler Behörde, die Debatte über Fragen der privaten Altersvorsorge oder die bessere Information des einzelnen Bürgers über seine angesammelten Rentenansprüche in eine Bahn zu lenken.

Und da stehen alle europäischen Staaten mehr oder weniger deutlich vor einem gemeinsamen Befund: Die Zahl der Alten steigt, während es schleichend weniger Erwerbstätige gibt, die in die staatlichen umlagefinanzierten Pensionssysteme einzahlen. Außerdem steigt die Lebenserwartung. Im Jahr 2020 wird es um 20 Millionen mehr Europäer geben, die älter als 60 sind, dafür aber um rund sechs Millionen Europäer weniger, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden.

Risiko weibliche Altersarmut

Dieser Umstand ist in Österreich wohlbekannt. In der heimischen politischen Szenerie wird aber meist nonchalant übergangen, dass die Lösung der damit verbundenen Probleme jetzt geschehen muss, auch wenn die Ergebnisse erst in einigen Jahren (und nach Ende der Karriere der heutigen politischen Akteure) sichtbar werden. Ein Beispiel: Laut Berechnungen der Kommission verfügen Menschen über 65 Jahre in der EU über 94Prozent des Einkommens der Gesamtbevölkerung. Man kann also nicht davon reden, dass alle Pensionisten deutlich ärmer sind als der Rest der Gesellschaften, in denen sie leben.

Das trifft aber sehr wohl auf Frauen über 75 Jahre zu: 22 Prozent von ihnen sind laut dem Weißbuch arm oder von Armut gefährdet. Diese weibliche Altersarmut wird sich verschärfen, wenn nicht bald etwas geschieht, warnt die Kommission. Darum mahnt Brüssel Österreich zur raschen Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen. Nach derzeitigem Stand der Dinge soll das erst im Jahr 2033 der Fall sein.

Doch wie gesagt: Dieser Hinweis der Kommission ist hilfreich, aber nicht verbindlich. Anders sieht das in der Frage der privaten und betrieblichen Altersvorsorge aus.

Betriebsrenten werden reformiert

Denn hier gibt es EU-Gesetze, und die Kommission kündigte am Donnerstag an, sie demnächst ändern zu wollen. Binnenmarktkommissar Michel Barnier werde sich der Reform der Richtlinie über die Beaufsichtigung von Betriebspensionen aus dem Jahr 2003 annehmen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, wie gut die Ansprüche der Versicherten im Fall der Insolvenz ihrer betrieblichen Pensionskasse geschützt sind.

Während private Pensionsvorsorge in Österreich kaum Tradition und angesichts des Debakels mit der privaten Zusatzpension wenig politischen Rückenwind hat, ist sie im Norden Europas ein wichtiger Faktor: In Dänemark machten im Jahr 2009 die Anlagen privater Pensionsfonds 43,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus, in Finnland 76,8 Prozent und in den Niederlanden gar 129,8 Prozent.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2012)

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