Fall Grasser: Gericht bejaht „Tatverdacht“

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Buwog-Affäre: Erstmals bestätigt ein Strafgericht, dass Karl-Heinz Grasser verdächtig sei. Das Strafverfahren sei nicht einzustellen.

Wien/M.s. Gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestehe in der Buwog-Affäre „hinreichender Tatverdacht“. Das Strafverfahren sei nicht einzustellen. Dies ist das Resultat eines nun vorliegenden Gerichtsbeschlusses. Und dieser Beschluss wiederum ist die Antwort von Richterin Olivia-Nina Frigo vom Straflandesgericht Wien auf einen Antrag Grassers, wonach das Ermittlungsverfahren (Verdacht: Geschenkannahme) beendet werden solle.

Indessen hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass die bei Grasser durchgeführten Hausdurchsuchungen rechtmäßig waren. Indessen sei eine Hausdurchsuchung bei Deloitte (Stichwort: Verdacht auf Abgabenhinterziehung durch Grasser) rechtswidrig gewesen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2012)

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