Medienverfahren: Grasser und Ramprecht vertagen sich

Michael Rapmrecht klagt seinen einstigen Chef wegen Übler Nachrede
Michael Rapmrecht klagt seinen einstigen Chef wegen Übler Nachrede (c) APA/GEORG HOCHMUTH (Georg Hochmuth)
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Alle wechselseitigen Medienverfahren ruhen bis zur Buwog-Klärung. Der Ex-Finanzminister erschien nicht zur Verhandlung.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der zu dem heutigen Prozess nicht erschienen ist, und sein Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht haben sich auf ein Vertagen ihrer Medienverfahren auf unbestimmte Zeit geeinigt. Damit ruhen inzwischen alle wechselseitigen Medienverfahren, bis es zu einer Klärung in dem erwarteten Strafprozess in der Causa Buwog kommt.

Richterin Nicole Baczak hatte den Parteien eine solche Vorgehensweise nahgelegt, weil mittlerweile enorme Justiz-Ressourcen durch die Causa Buwog gebunden seien. Sie schloss die Verhandlung nach gut einer Viertelstunde.

Ursprünglich war für heute, Freitag,  um 9 Uhr am Wiener Straflandesgericht eine Verhandlung geplant, in der sich der Ex-Finanminister gegen den Vorwurf der Üblen Nachrede verantworten sollte. Sein früherer Mitarbeiter Michael Ramprecht hat den Ex-Minister geklagt. Grasser selber hatte ja Ramprecht wegen Übler Nachrede verklagt - seitdem läuft gegen Ramprecht ein Verfahren. Ramprecht drehte nun den Spieß um und klagte seinerseits Grasser wegen "übler Nachrede".

Zuvor sagte Ramprechts Anwalt im Ö3-Radio, sein Mandant sei "psychisch bei bester Gesundheit". Der Versuch des ehemaligen Finanzministers, einen Belastungszeugen persönlichen zu diffamieren, gehe zu weit.

(APA/Red.)

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