Buwog: Staatsanwalt geht von Verschleierung aus

Buwog: Staatsanwalt geht von Verschleierungshandlungen aus
Buwog: Staatsanwalt geht von Verschleierungshandlungen aus(c) APA/HERBERT NEUBAUER (Herbert Neubauer)
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Den Ermittlern soll es gelungen sein, die "Reiseroute" der 9,61 Mio. Euro Provision rund um die Buwog-Privatisierung minutiös nachzuzeichnen.

In den Ermittlungen zur Buwog-Causa geht der Staatsanwalt von Verschleierungshandlungen der Verdächtigten und von gefälschten Urkunden aus. Das berichtet der "Kurier" in seiner Sonntag-Ausgabe. Bei der "Reiseroute" der 9,61 Mio. Euro Provision rund um die Buwog-Privatisierung sei es den Korruptionsermittelern gelungen, die Spur des Geldes minutiös nach uzeichnen. Die Fahnder seien sicher, dass - wie schon seit vorigem Jahr vermutet - rund 7,7 Mio. Euro davon auf drei Liechtensteiner Konten gelandet seien. Diese seien den Freunden Walter Meischberger, Ernst Plech und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zuzurechnen.

Die Beschuldigten hätten, so der Bericht, kiloweise Unterlagen angefertigt, von denen der Staatsanwalt annehme, dass sie nur einem Zwecke dienten: vermuteten strafbaren Schmiergeldzahlungen im Nachhinein einen legalen Anstrich zu verleihen. In dem 53-seitigen Gerichtsbeschluss, mit dem Grassers Antrag auf Verfahrenseinstellung abgeschmettert wurde, sei aufgelistet, welche Urkunden nach Ansicht der Ermittler besonders dubios seien. Die Kriminalisten würden von "Reparaturversuchen" sprechen, mittlerweile werde wegen des Verdachts auf Beweismittelfälschung ermittelt.

Bei Immo-Deals vermute der Staatsanwalt "Verschleierungshandlungen" und gefälschte Verträge, da es um - schon zugegebene - nachträgliche Anfertigungen und Rückdatierungen gehe. Das soll laut einem Faksimile-Auszug etwa bezüglich der Ferint AG gelten, wo "der dringende Verdacht" bestehe, dass zwei Personen "erst nachträglich im Jänner 2010 ... als wirtschaftliche Berechtigte ... eingesetzt worden seien, um die Identität des wahren Berechtigten zu verschleiern". "Auch die Tatsache, dass die Personendaten der beiden eingesetzten wirtschaftlichen Berechtigten ... falsch bekanntgegeben wurde, weise darauf hin, dass es sich dabei offensichtlich um eine Verschleierungshandlung gehandelt habe."

Wie berichtet hat das Wiener Straflandesgericht an Dienstag dieser Woche die Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Finanzminister Grasser abgelehnt - und damit erstmals mit einer richterlichen Begründung zu der Causa aufgewartet. Darin heißt es unter anderem: "Insgesamt ergibt sich daraus, dass gegen den Beschuldigten Mag. Karl-Heinz Grasser ein dringender Tatverdacht besteht und auch das Ergebnis der noch auszuwertenden Unterlagen zu einer Intensivierung des Tatverdachts gegenüber den Beschuldigten führen könnte."

Alle Verdächtigen haben die Vorwürfe gegen sie zurückgewiesen.

(APA)

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