Uni-Gebühr: ÖH will eine Million Euro für Klagen budgetieren

UniGebuehr will eine Million
UniGebuehr will eine Million(c) EPA (Marcus F�)
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Die Hochschülerschaft plant, am Freitag einen Teil ihrer Rücklagen aufzulösen, um Klagen gegen die etwaige Einhebung von Studiengebühren ab Herbst zu finanzieren.

Ab Donnerstag werden die Studiengebühren an den österreichischen Unis Geschichte sein. Aber: Bereits ab Herbst soll zumindest ein Teil der Studierenden wieder (wie bisher) zur Kasse gebeten werden. Denn: Mehrere Unis planen, ab Herbst selbstständig Gebühren einzuheben - auch, wenn das rechtlich auf wackeligen Beinen steht (siehe Factbox). Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) rüstet sich schon jetzt und will Geld für etwaige Klagen zur Verfügung stellen.

Am kommenden Freitag soll dazu eine außerordentliche Sitzung der ÖH-Bundesvertretung stattfinden. Geplant ist, einen Teil der Rücklagen aufzulösen - konkret zwischen einer Million und eineinhalb Millionen Euro. Es scheint sehr wahrscheinlich, dass dieser Vorschlag angenommen wird: Denn sowohl die grünen Studenten (GRAS), der rote VSStÖ und auch die parteiunabhängigen Fachschaftslisten (FLÖ) sowie die FH-Vertreter der FEST dürften für den Vorschlag stimmen. 

Fix dagegenstimmen werden die Jungen Liberalen (Julis), die sich bereits während des Wahlkampfes zur letzten ÖH-Wahl für die Einhebung von Gebühren ausgesprochen haben. Ein Nein wird es auch von der ÖVP-nahen Aktionsgemeinschaft (AG) geben. Zwar sei man bereit, Klagen zu unterstützen, ohne klares Konzept sei das allerdings nicht zielführend, so die AG. Die kolportierten Summen würden in keiner Relation zu den tatsächlichen Kosten etwaiger Klagen stehen.  

Töchterle rechnet mit Klagen

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) rechnet bereits mit Klagen, hält aber weiter an seiner Linie fest: "Unsere Interpretation des bestehenden Gesetzes ist, dass Unis Gebühren einheben dürfen." Etwaige Klagen durch Studenten dürften seiner Meinung nach zugunsten der Hochschulen ausgehen.

Studiengebühren

Im Juli kippte der Verfassungsgerichtshof die derzeitige Regelung: Sie regle nicht präzise genug, wann Gebühren zu bezahlen sind und wann nicht. Mit März läuft die Regelung aus. Der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer erstellte im Auftrag des Wissenschaftsministeriums ein Gutachten, das besagt, dass die Unis in Ermangelung einer Regelung autonom Gebühren einheben dürften. Gutachten im Auftrag der SPÖ besagen das Gegenteil.

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