Freikauf von Korruption: Karl zieht Entwurf zurück

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Nach Druck von Juristen und der eigenen Partei lenkt die Justizministerin ein. Delikte wie Amtsmissbrauch sollen weiterhin vor dem Richter landen. Gespräche auf Expertenebene soll es auch weiterhin geben.

Wien. Am Ende war der Druck zu groß: Justizministerin Beatrix Karl kündigte am Dienstag an, auf die geplante Ausweitung der Diversion auf Amtsmissbrauchs-, Wirtschafts- und Korruptionsdelikte zu verzichten. Seit „Die Presse“ in der Vorwoche erstmals über das im Sparpaket versteckte Vorhaben des Ministeriums berichtet hatte, waren die Wogen hochgegangen.

Es war nicht zuletzt der Zeitpunkt des Vorhabens, der die Kritiker empörte: Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss werden täglich neue Korruptionsvorwürfe publik. Schließlich bedeutet Diversion, dass der Staatsanwalt dem Verdächtigen eine Art Deal anbietet: Wenn er eine Geldbuße zahlt, erspart er sich einen Strafprozess und darf sich weiter als unschuldig bezeichnen. Es war vor allem der parteiinterne Unmut, der Karl zur Aufgabe bewogen hatte. In der ÖVP war man wenig begeistert, der Plan des Justizministeriums brachte das gesamte Sparpaket in Misskredit.

Zudem war Karl mit der Mission ins Justizressort gesandt worden, das angeschlagene Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wieder herzustellen. Dafür wäre die Novelle kontraproduktiv gewesen, suggerierte sie doch, dass man sich künftig von Missetaten wie Amtsmissbrauch freikaufen könnte. Für Kritik sorgte vor allem, dass der Entwurf die Diversion auch für Fälle ermöglichen wollte, in denen der Sachverhalt noch gar nicht hinreichend geklärt wurde. Das hätte ein völliges Novum im österreichischen Rechtssystem gebracht und hatte breiten Widerstand unter Rechtsexperten hervorgerufen.

Diskussion nun in Expertengruppe

Bevor Karl am Dienstag den Rückzieher verkündete, hatte sie ein Gespräch mit Richtern und Staatsanwälten geführt. Gespräche auf Expertenebene soll es zu dem Thema auch weiterhin geben. Pro und Kontra für eine Ausweitung der Diversion will Karl nun in Ruhe in der von ihr eingerichteten Arbeitsgruppe zur „Vertrauensoffensive“ mit Justizvertretern diskutieren. Das Ministerium betonte zudem, es sei bei dem Vorhaben nie um große Korruptionsfälle gegangen. Vielmehr habe man einem Wunsch der Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionsbelange nachkommen wollen. Staatsanwälte sollten entlastet werden, um sich auf „große Fische“ zu konzentrieren.

So klar stand das in dem Entwurf allerdings nicht. So hatte etwa Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien, gemeint, dass auch die Fälle Grasser oder Bawag unter die neuen Diversionsregeln hätten fallen können. Richter und Anwälte bemängelten, dass die Justiz durch die Novelle ihre Einnahmen durch Geldbußen erhöhen möchte und im Gegenzug darauf verzichte, Delikte aufzuklären. Am Dienstag wurde zudem bekannt, dass der Rechnungshof gegen die Novelle Sturm läuft. Durch die Ausweitung der Diversion „könnte die Aufklärung gravierender Korruptionsfälle erschwert oder unmöglich gemacht werden“, erklärte der Rechnungshof in einer Stellungnahme. Strikt ablehnend äußerte sich auch die Finanzmarktaufsicht. Sie hätte Probleme durch die neuen Regeln befürchtet, etwa, wenn es um die Frage geht, ob ein Geschäftsleiter als zuverlässig gilt. Momentan kann man sich dabei an strafrechtlichen Urteilen orientieren. Durch die neue Diversion wären künftige Urteile aber ausgeblieben, auch der Sachverhalt wäre im Dunkeln geblieben.

Bei kleinen Fällen des Amtsmissbrauchs wäre es aber sinnvoll, die Diversion anzuwenden, sagt im Gespräch mit der „Presse“ Roland Miklau, langjähriger Leiter der Straflegislativsektion im Justizministerium. Hier gehe es etwa um Leute bei der Müllabfuhr, die Geld annehmen und dann jemanden bevorzugen. Wenn diese eine Diversion erhalten, solle man das auch nicht als „Freikauf“ titulieren, meint Miklau. Er gesteht aber ein, dass es problematisch sei, wenn man den Sachverhalt nicht mehr aufklären müsste. Das müsse überdacht werden.

Rückzieher gerade rechtzeitig

Für Beatrix Karl kommt der Rückzieher jedenfalls gerade rechtzeitig. Vermutlich am Donnerstag will sie dem Parlament ihre Vorschläge für eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts vorlegen und sich so profilieren. Wäre gleichzeitig die Diversion ausgeweitet worden, hätte Karl sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass man sich von den neuen Gesetzen gleich wieder „freikaufen“ könne.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.02.2012)

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