Heute startet das erste Gratis-Semester für alle seit der Einführung der Gebühren im Jahr 2001. Ab Herbst will aber auch die WU Gebühren einheben.
Mit dem heute, Donnerstag, startenden Sommersemester ist der Uni-Besuch für alle Studenten erstmals seit der Einführung der Studiengebühren 2001 kostenlos. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile der entsprechenden Regelung aufgehoben, die Regierung konnte sich nicht rechtzeitig auf eine Neuregelung einigen. Im Herbst müssen aber wohl Nicht-EU-Bürger und Langzeitstudenten wieder zahlen - zwar nicht an allen, aber an den meisten Unis, wie Rektorenchef Heinrich Schmidinger, meint.
Eine einheitliche Lösung an allen 21 öffentlichen Unis hält er für unrealistisch. "Ich glaube nicht, dass alle Studiengebühren einheben werden, manche aus Prinzip nicht - also aus politischen oder ideologischen Gründen - oder weil es bei ihnen wirtschaftlich nicht so eine massive Rolle spielt wie bei anderen. Aber ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Universitäten Studiengebühren einheben wird", sagt Schmidinger.
Auch WU will Gebühren einheben
Bisher haben die Unis Wien, Innsbruck, Salzburg und die Technische Uni Graz angekündigt, das zu tun. Am Mittwochabend ist mit der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien eine weitere große Uni dazugekommen. "Wenn der Staat nicht für ausreichende Finanzierung sorgt, dann müssen wir selbst Gebühren einheben", wurde Rektor Christoph Badelt am Mittwoch in der "Zeit im Bild" zitiert.
Die Unis planen, die Studiengebühren nach den vor der VfGH-Aufhebung gültigen Regeln einzuheben: Demnach müssen nur jene rund 15 Prozent der Studenten 363,36 Euro bezahlen, da es umfassende Ausnahmeregelungen, etwa für überwiegend berufstätige und zügig studierende Inskribierte gibt.
Töchterle für autonome Gebühren
Durch das VfGH-Urteil fallen zwar mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) hat die Unis allerdings unter Berufung auf ein Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer aufgefordert, diese autonom in ihren Satzungen zu verankern.
Studiengebühren
Im Juli kippte der Verfassungsgerichtshof die derzeitige Regelung: Sie regle nicht präzise genug, wann Gebühren zu bezahlen sind und wann nicht. Mit März läuft die Regelung aus. Der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer erstellte im Auftrag des Wissenschaftsministeriums ein Gutachten, das besagt, dass die Unis in Ermangelung einer Regelung autonom Gebühren einheben dürften. Gutachten im Auftrag der SPÖ besagen das Gegenteil.
(APA)