1,11 Mio. Euro Strafe für Bierbrauer wegen Lieferboykott

Bierproduzenten müssen über eine Million Euro Strafe zahlen
Bierproduzenten müssen über eine Million Euro Strafe zahlen(c) BilderBox (Bilderbox.com)
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Das Kartellgericht verurteilte Brau Union, Ottakringer und Stiegl, weil sie elf Jahre lang kein Fassbier an Großhandel geliefert hatten.

Das Kartellgericht hat Brau Union, Ottakringer und Stiegl zu insgesamt 1,11 Millionen Euro Strafe verurteilt, weil die Bierhersteller mit einer lebensmittelhygienischen Begründung seit 1999 kein Fassbier an Cash&Carry-Märkte abgegeben haben. Dies sagte Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Es sei gut, dass das Verfahren zu Ende sei, "das ermöglicht es uns, Kapazitäten für andere Gebiete freizumachen (...) Dass sich ein Kartellverfahren nicht jahrelang zieht, ist im Interesse aller Beteiligten."

Die Buße sei durch eine "vergleichsweise Verfahrensbereinigung" zustande gekommen, in dem Verfahren habe sich herausgestellt, "dass für die in den Medien kolportierten Preisabsprachen der Brauereien keine Anhaltspunkte vorlagen", erklärte der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich in einer Aussendung.

Wie berichtet hatte der Brauereiverband 1999 beschlossen, wegen Qualitäts- und Hygienebedenken Großverbrauchermärkte nicht mehr mit Fassbier zu beliefern. Das wurde vom Kartellgericht im Februar 2012 letztlich für nicht zulässig befunden, Marktführer Brau Union wurde zu 750.000 Euro, Ottakringer zu 190.000 Euro und Stiegl zu 140.000 Euro Strafe verurteilt. Das Urteil ist laut BWB rechtskräftig. Das bemängelte Verhalten sei bereits 2011 abgestellt worden, so die BWB. Folder und Informationsveranstaltungen sollen die Lieferanten jetzt über die "geänderte Rechtsprechung" informieren.

Schaden nicht zu beziffern

Thanner sagte am Montag, die Höhe der jetzt verhängten Bußgelder errechne sich nicht aus dem verursachten Schaden, dieser sei im Kartellverfahren "kein Messpunkt". Relevant werde der Schaden bei allenfalls folgenden Schadenersatzprozessen; dafür gebe es im konkreten Fall aber keine Hinweise. Der aus der Nichtbelieferung mit Fassbier entstehende Schaden für die Käufer sei für ihn nicht zu beziffern.

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(APA)

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