Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wünscht sich einen verpflichtenden Papamonat. ÖAAB-Chefin Johanna Mikl-Leitner drei freiwillige. Und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner? Steckt in Verhandlungen.
Wien/UW/M.L. Wer ist für welche Form des Papamonats? Für wie viele Monate ist man genau? Und wer soll das zahlen? Mit ihrer Idee, gleich drei Papamonate – Monate, die Väter unmittelbar nach der Geburt daheim bleiben dürfen – in der Privatwirtschaft einzuführen, hat Innenministerin und ÖAAB-Chefin Johanna Mikl-Leitner für Verwirrung gesorgt. Vor allem in der eigenen Partei.
Immerhin verhandelt Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) aktuell mit den Sozialpartnern erst über einen Papamonat – und schon diese Gespräche gestalten sich zäh. Dementsprechend kommentierte Mitterlehner den Vorschlag der Parteifreundin vorsichtig mit dem Verweis auf „konjunkturell schlechte Zeiten“. Wichtig, so der Minister, sei jedenfalls die Wahlfreiheit der Eltern. Vorstellbar sei solches „nur als eine Variante im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes“. Beides entspricht ohnehin Mikl-Leitners Vorschlag: Sie möchte die Eltern wählen lassen, ob sie, wie bisher, nacheinander beim Kind bleiben. Oder ob der Vater Monate des Kindergeldbezuges vorzieht und parallel zur Mutter „konsumiert“. In Summe bleibt die Zahl der Kinderbetreuungsmonate (je nach Modell) gleich. Der Vorschlag wäre kostenneutral.
In diesem Punkt deckt er sich auch mit jenem Konzept, das man schon von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kennt. Die Unterschiede? Erstens: Hier geht es nur um einen Monat. Und zweitens: Heinisch-Hosek wünscht sich eine – sanfte – Verpflichtung. Das heißt: Wenn ein Vater den Papamonat nicht will, verkürzt sich die Zeit für das Kinderbetreuungsgeld. Für das beliebte Modell „12+2 Monate“ zum Beispiel bedeutet das: Nimmt ein Vater den Papamonat nicht, bleiben den Eltern insgesamt nur mehr 13 statt 14 Monate. Zum ÖVP-Drei-Monate-Vorschlag, den Heinisch-Hosek in der „Pressestunde“ am Sonntag ausdrücklich begrüßt hat, äußert sich ihr Büro inzwischen vorsichtiger: Man sei dafür, den Anteil der Väterkarenz zu erhöhen, warte aber auf eine einheitliche ÖVP-Position. Prinzipiell finde man es aber wichtig, dass Väter auch alleine Zeit mit den Kindern verbringen und nicht nur gemeinsam mit der Mutter unmittelbar nach der Geburt.
Derzeit gibt es den Papamonat nur im öffentlichen Dienst, beim Bund, in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und in Wien. Es handelt sich dabei aber um einen unbezahlten Urlaubs, auf den man einen Rechtsanspruch hat, sofern keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen und das Paar im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Arbeitgeber zahlt nur die Sozialversicherung weiter. Seit gut einem Jahr, seit Jänner 2011, können Väter in der Zeit zwischen Geburt und Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter (insgesamt acht Wochen) vier Wochen Frühkarenz nehmen. Der Monat verkürzt dabei die gesetzliche Väterkarenz nicht. Bei etwa 66.000 männlichen Bediensteten im Bund wurden bisher 200 Papamonate in Anspruch genommen.
Wirtschaft ist dagegen
Würde ein Papamonat in der Privatwirtschaft eingeführt, würde man die Regel für die Bundesbediensteten adaptieren, heißt es aus dem Büro Heinisch-Hosek. Geht es nach der Wirtschaftskammer, kommt es aber gar nicht so weit: Die Kammer ist gegen den Papamonat. Es gebe genug Möglichkeiten, die junge Väter nützen können, sagt Martin Gleitsmann, WKÖ-Sozialpolitikexperte: regulärer Urlaub, Teilzeitkarenz oder Pflegefreistellung. All dies ließe sich auf Betriebsebene klären und brauche kein neues Gesetz. Der Urlaub eines jungen Vaters würde in der Regel nicht abgelehnt. Ein Papamonat wäre „nur noch mehr von dem, was wir ohnehin schon haben“. Selbst einen unbezahlten Papamonat kann er sich nicht vorstellen. Es gehe nicht um finanzielle Fragen, sondern darum, wie die Betriebe die Karenz organisieren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2012)