Kritik am "Anfütterparagrafen": Vieles straffrei?

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Korruptionsexperten rügen die Wortwahl im Gesetzesentwurf des Justizministeriums: Die Formulierung ermöglicht es, Amtsträger weiterhin teuer zu beschenken - solange nur das Geschäft noch nicht „angebahnt" wird.

Wien. Ein Bauunternehmer verlegt seinen Wohnsitz in eine neue Gemeinde. Noch gibt es keine Anzeichen dafür, dass er einmal einen Auftrag von der Gemeinde erhalten wird. Der Unternehmer macht aber gleich einmal seinem neuen Bürgermeister teure Geschenke.

Rechtswidrig war dieses Verhalten bisher nicht. Und wenn es nach dem Justizministerium geht, werde es wohl auch künftig straffrei bleiben, rügt Franz Fiedler im Gespräch mit der „Presse". Der ehemalige Rechnungshof-Präsident stößt sich an dem neuen Anfütterungsparagrafen, den das Justizministerium plant (der offiziell geheime Entwurf liegt der „Presse" vor). Demnach soll Anfüttern nur strafbar sein, wenn das Geschenk gegeben wird, um ein mögliches Amtsgeschäft „anzubahnen". Diese Formulierung bereitet auch Susanne Reindl-Krauskopf, Strafrechtsprofessorin an der Uni Wien, Kopfzerbrechen. Schließlich solle die neue Norm sicherstellen, dass die sogenannte „Klimapflege" mit Amtsträgern unterbunden wird. „Da habe ich etwas Zweifel, ob man das mit dem Wort ,anbahnen‘ erreicht", meint die Rechtsprofessorin. Denn das klinge ein bisschen so, als seien Geschenke an Amtsträger nur strafbar, wenn ein Geschäft bereits vor der Türe steht.

Fiedler fordert, man solle sich an den Schweizer oder deutschen Gesetzen orientieren. Auch in Österreich galt die in den Nachbarländern übliche Regelung, aber nur von 2008 bis 2009. Damals wurden jegliche Geschenke unterbunden, die „im Hinblick auf die Amtsführung" gegeben wurden. Das strenge Gesetz wurde nach Protesten der Wirtschaft beseitigt. Das Justizministerium samt Ressortchefin Beatrix Karl hat erklärt, nicht zur Bestimmung aus 2008 zurückkehren zu wollen, weil es damals zu viele Unklarheiten gegeben habe. Juristen wie Fiedler sehen das allerdings anders.

Ministerium: Wort überbewertet

Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium, erklärte, dass beim Entwurf noch Änderungen möglich seien. Die jetzige Kritik sei aber „zu sehr auf den Wortlaut" bezogen. Wenngleich dort von „anbahnen" die Rede ist, solle man sehen, dass das Gesetz mit der Überschrift „Vorsorgliche Bestechlichkeit" betitelt wurde. Aber auch im Lichte der „Erläuternden Bemerkungen" zum Gesetz müsste die Justiz gegen den im Anfangsbeispiel angeführten Bauunternehmer Ermittlungen führen, sagt Pilnacek. Eine Verurteilung bleibe freilich eine Beweisfrage. Und warum stellt man im Gesetz überhaupt auf das Anbahnen des Amtsgeschäfts ab? Man wolle klarstellen, dass etwa Sponsoring straffrei bleibt, so Pilnacek.

Klarstellen will das Ministerium auch, dass Amtsträger, selbst wenn ein Geschäft „angebahnt" wird, kleine Geschenke annehmen dürfen. Zwar wird keine Wertgrenze im Gesetz angegeben, festgeschrieben wird aber, dass man „geringfügige Vorteile" annehmen darf. Das Ministerium denkt, wie es nun in den „Erläuternden Bemerkungen" (an die Gerichte nicht gebunden sind) kundtut, an 100 Euro. Reindl-Krauskopf meint, dass sich die Judikatur tatsächlich an dieser 100-Euro-Grenze orientieren werde. Denn alles darunter werde von der Strafjustiz zu Recht als „geringfügig" betrachtet. Fiedler hofft, dass die Judikatur doch strengere Maßstäbe heranzieht: „100 Euro sind für ein Geschenk zu viel." Ein weiteres Problem: So wie das Gesetz formuliert ist, werde man nur schwerlich Geschenke zusammenzählen können, meinen die Experten. Man könnte also mehrere Geschenke à 90 Euro pro Jahr an eine Person vergeben.

Lob für andere neue Regeln

Immerhin verbessere der Anfütterungsparagraf den Status quo, sagen Fiedler und Reindl-Krauskopf. Und abgesehen vom Anfüttern sei die Novelle sehr gelungen. So gelten alle Amtsträgerregeln auch für Parlamentarier. Die Abgeordneten sind künftig auch strafbar, wenn sie Geld annehmen, um parlamentarische Anfragen zu stellen. Österreichische Mandatare sollen problemlos im Inland verfolgt werden können, wenn sie sich im Ausland haben bestechen lassen. Und Korruption in der Privatwirtschaft muss künftig von Amts wegen verfolgt werden. Bisher war dies nur möglich, wenn das betroffene Unternehmen es wollte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 7. März 2012)

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