Rechtsanwälte sehen Berufsgeheimnis gefährdet

Aussenansicht des Justizministeriums in Wien, aufgenommen am Freitag, 24. Okt. 2008. Die oesterreichi
Aussenansicht des Justizministeriums in Wien, aufgenommen am Freitag, 24. Okt. 2008. Die oesterreichi(c) AP (Hans Punz)
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Das Justizministerium soll einen Gesetzesentwurf nach der Begutachtungsfrist gravierend geändert haben. Laut der Rechtsanwaltskammer kippt die Novelle damit die Verschwiegenheitsrechte mehrerer Berufsgruppen.

Im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Strafprozessordnung (StPO) erhebt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) schwere Vorwürfe gegen VP-Justizministerin Beatrix Karl. Das Justizministerium soll einem Gesetzesentwurf nach Ablauf der Begutachtungsfrist und vor der Vorlage an den Ministerrat gravierende Änderungen hinzugefügt haben. Die ÖRAK vermutet, dass diese Punkte der Begutachtung bewusst entzogen werden sollten. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff sprach am Mittwoch von einem "versteckten Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates".

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Neuregelung des § 112 StPO vor, der die Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern bei Berufsgruppen regelt, die die verschwiegene Behandlung ihnen überlassener Daten und Informationen zu wahren haben. Dies betrifft unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte, Geistliche und Journalisten.

Der Regierungsvorlage zufolge sollen einer Straftat beschuldigte Vertreter dieser Berufe künftig nicht mehr wie bisher der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern widersprechen können.

Änderungen "wären in Luft zerrissen worden"

Laut Wolff hätte diese Änderung "in der Begutachtung verheerende Kritik erfahren. Diese Pläne wären im Rahmen eines ordentlichen Begutachtungsverfahrens von allen Experten in der Luft zerrissen worden. Das wusste auch das Justizministerium und ließ die betreffende Passage deshalb erst nach Ende der Begutachtung hinzufügen". Die betroffenen Berufsgruppen und die Öffentlichkeit seien darüber nicht einmal im Nachhinein informiert worden.

Wolff ortet eine "inakzeptable Vorgehensweise", zumal es - sollte der Gesetzesentwurf abgesegnet werden - "künftig ein Leichtes sei, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt". Der ÖRAK-Präsident fordert daher das Parlament nachdrücklich auf, die geplante Gesetzwerdung zu verhindern: "Sollten die Regierungsparteien im Parlament dieses Gesetz nun einfach durchwinken, wäre der Skandal perfekt. Wenn wir in Österreich noch einen Funken politischen Anstand besitzen, muss das Parlament diesen Gesetzesentwurf ablehnen."

Justizministerium weist Vorwürfe zurück

Das Justizministerium weist die Kritik zurück. "Die Debatte geht von falschen Voraussetzungen aus. Der Entwurf ist auf ganz normalem Weg begutachtet worden. Niemand hat was vorbeigeschummelt", erklärte Sektionschef Christian Pilnacek.

Im Lauf des Begutachtungsverfahrens habe man zahlreiche Stellungnahmen gesammelt und sich am Ende dafür entschieden, die geplanten Änderungen in einen Entwurf zu gießen, mit dem neben der Strafprozessordnung auch das Tilgungsgesetz und das Strafregistergesetz geändert werden sollen. "Ein ganz normaler Vorgang. Da war auch keine Heimlichkeit dabei. Der Entwurf ist auf der Homepage des Parlaments einsehbar. Darüber wurde im Justizausschuss gesprochen. Ich weiß nicht, warum man jetzt mit unsachlichen Methoden eine Skandalisierungswelle reitet", sagte Pilnacek.

Es sei weder an eine Einschränkung des Redaktionsgeheimnisses noch an einen Eingriff in die berufliche Verschwiegenheitspflicht gedacht. "Wie schon bisher kann ein Staatsanwalt nicht ohne gerichtliche Bewilligung in eine Anwaltskanzlei oder Redaktionsräumlichkeiten hinein. Der Entwurf ändert nichts daran. Laut StPO können bei verdächtigen Anwälten, Steuerberatern oder Notaren Unterlagen nur bei besonders dringendem Tatverdacht beschlagnahmt werden."

(APA/Red.)

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