Ministerin Karl ließ nach der Begutachtung ein Gesetz verschärfen und brachte es unerkannt durch den Ministerrat. Anwälte und Journalistengewerkschaft sind empört, auch die SPÖ sagt nun Nein dazu.
Wien. Nachdem Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ihren Vorschlag für die Diversion bei Korruptionsdelikten zurücknehmen musste, steht nun ein weiteres Vorhaben vor dem Scheitern. Koalitionspartner SPÖ kündigte am Mittwoch ein „striktes Nein“ zu Karls Novelle bei der Strafprozessordnung an. Der Entwurf des Ministeriums steht im Verdacht, die Verschwiegenheitsrechte von Berufsgruppen, etwa Ärzten, Anwälten oder Journalisten, auszuhöhlen.
Der Entwurf sei koalitionsintern „nicht abgestimmt“ gewesen, erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Im Ministerrat hatten die Sozialdemokraten Karls Vorhaben aber am 28.Februar zugestimmt. Ob alle Minister gewusst haben, welchen Plan sie hier abnickten, ist jedoch fraglich. Denn im ursprünglichen Entwurf Karls, der in die Begutachtung ging, war die Novelle noch harmlos. Die strittige Bestimmung kam erst vor dem Ministerratsbeschluss ins Gesetz. Jetzt, da die Bestimmung im Parlament behandelt werden sollte, wurde die Bestimmung doch publik.
„Diese Vorgehensweise ist eines Rechtsstaates unwürdig“, erklärte Anwälte-Präsident Rupert Wolff. Das Ministerium habe den Angriff „auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates“ versteckt, weil er sonst in der Begutachtung „verheerende Kritik“ erfahren hätte. Auch die Journalistengewerkschaft forderte die Regierung auf, den Entwurf unverzüglich zurückzuziehen. Karl habe Formulierungen eingeschleust, die „das Redaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit abschaffen“, erklärte die Gewerkschaft. Die Anwaltschaft mutmaßt, dass die Gesetzesänderung mit den im Februar von Medien publizierten Telekom-Mails zusammenhängt, die auch für die ÖVP sehr unangenehm sind.
Momentan können Anwälte oder Journalisten, wenn ihre Unterlagen von der Justiz beschlagnahmt werden, Widerspruch einlegen. Ein Richter entscheidet sodann. Künftig soll dieser Widerspruch nicht mehr möglich sein, wenn der Journalist oder Advokat als „Beschuldigter“ geführt wird. Zum „Beschuldigten“ könne man aber schnell einmal gemacht werden, warnen die Anwälte. Wer nicht Beschuldigter ist, dürfte weiterhin widersprechen, laut Entwurf bekäme man es aber dann statt mit dem unabhängigen Richter mit dem weisungsgebundenen Staatsanwalt zu tun, bemängeln die Advokaten.
Karl verteidigt Vorgangsweise
Karl verteidigte ihren Entwurf, den sie verändert habe, um auf Einwände im Rahmen der Begutachtung einzugehen. Der Staatsanwalt solle bei einer „Ersteinsicht“ mit den Betroffenen prüfen, welche Unterlagen verwertet werden dürfen. Bei Uneinigkeit würden die Dokumente getrennt zum Akt verwahrt und ein Richter habe zu entscheiden, welche Unterlagen verwendet werden.
Die Anwälte kritisieren, dass man für den Einspruch nur 14 Tage Zeit hätte und genau bezeichnen müsste, was man geheim halten will. Das sei oft unmöglich. Und als „Beschuldigter“ habe man nicht einmal mehr dieses Recht. Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Ministerium, sagte der „Presse“, dass man auch eine andere Gesetzesversion entworfen habe, die Beschuldigten weiterhin Widerspruchsrechte einräume. Diese könnte nun verwendet werden. Zudem genehmige die Justiz bereits eine Hausdurchsuchung nur nach strenger Prüfung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2012)