In Gesprächen mit der SPÖ will die Justizministerin mehrere Varianten für eine Novelle der Strafprozessordnung diskutieren. Auch Experten sind an den Verhandlungen beteiligt.
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ist offenbar zu Abstrichen bei ihrem umstrittenen Entwurf zu einer Novelle der Strafprozessordnung (StPO) bereit. Kritiker befürchten, dass durch die Novelle die Verschwiegenheitspflicht für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte und Journalisten ausgehöhlt werde. Karl werde "mit mehreren Varianten" in die am kommenden Montag stattfindenden Parteiengespräche gehen, sagte eine Sprecherin am Freitag. Der Entwurf in seiner derzeitigen Fassung sei "nicht in Stein gemeißelt".
Zunächst will Karl in einem Zwei-Parteien-Gespräch mit der SPÖ das Gesetzesvorhaben besprechen. Auch vom Koalitionspartner waren zuletzt kritische Stimmen zu hören, nachdem der Vorschlag Karls zunächst ohne Probleme den Ministerrat passiert hat. An den kommenden Verhandlungen werden "einige Experten" teilnehmen. Im Anschluss ist eine Gesprächsrunde mit sämtlichen im Nationalrat vertretenen Parteien vorgesehen, wo der Entwurf in "voller Breite noch einmal diskutiert werden" soll.
SP-Justizsprecher Hannes Jarolim kündigte bereits an, Änderungen vornehmen zu wollen. Demnach dürfte Karl zumindest bereit sein, dass Angehörige geschützter Berufsgruppen, gegen die als Beschuldigte ermittelt wird, weiterhin ein Widerspruchsrecht gegen die Beschlagnahme ihrer Unterlagen erhalten.
Prüfung vor Einsicht in Unterlagen
Dieses Recht ist Anwälten oder Journalisten in der derzeit gültigen StPO-Fassung in jedem Fall garantiert: Wird davon Gebrauch gemacht, wandern beschlagnahmte Unterlagen versiegelt zu einem unabhängigen Gericht, das im Beisein von Betroffenem und Staatsanwalt zu prüfen hat, ob diese unter die Verschwiegenheitspflicht bzw. das Redaktionsgeheimnis fallen. Vor dieser Prüfung darf der Staatsanwalt - und damit auch nicht die unter seiner Führung ermittelnde Polizei - das Material explizit nicht einsehen.
Karls bisheriger Entwurf sieht ein Widerspruchsrecht nur mehr vor, wenn Vertreter der betroffenen Berufsgruppen von Anklagebehörden nicht als Beschuldigte geführt werden. Können sich ein Beschuldigter und der Anklagevertreter nicht einigen, ob beschlagnahmte Akten vom Berufsgeheimnis umfasst sind, wären diese zukünftig von der Staatsanwaltschaft zunächst "getrennt vom Akt aufzubewahren". Der Betroffene hätte dann "binnen einer angemessenen, 14 Tage nicht übersteigenden Frist" jene Teile zu bezeichnen, deren Offenlegung aus seiner Sicht eine Umgehung seiner Verschwiegenheitspflicht bedeuten würde.
Einsicht in interne Aufzeichnungen
Polizei und Staatsanwalt würden damit Einblick in die internen Aufzeichnungen eines einer Straftat verdächtigten Verteidigers erhalten, wenn diese sich unter dem sichergestellten Material befinden. Das hatte der renommierte Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs am Donnerstag zu bedenken gegeben: "Sie würden diese Teile dann zwar nach der Sichtung dem Verteidiger als dem Berufsgeheimnis unterliegend zurückgeben, aber das ändert nichts daran, dass sie bereits vom Inhalt Kenntnis genommen haben." Es würde dann nicht viel helfen, ein Verwertungsverbot anzuordnen, meinte Fuchs: "Wie wenig solche 'Vergessensgebote' in der Praxis wirken und wirken können, bedarf wohl keiner näheren Erläuterung."
Gar nicht erst zu den Gesprächen am Dienstag im Justizministerium kommen will BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz. Grund: Karl hatte behauptet, die umstrittene Neuregelung auf Anregung des Grazer Oberlandesgerichts durchgeführt zu haben. Dort zeigte man sich allerdings überrascht über diese Darstellung. Das OLG Graz hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetz nämlich keine Einschränkung der Berufsgeheimnisse gefordert, sondern lediglich vor einer Ausweitung des Einspruchsrechts auch auf nahe Angehörige von Beschuldigten gewarnt. Grosz wirft der Ministerin nun vor, das Parlament "angelogen" zu haben: "Ich werde mich mit dieser Justizministerin nicht mehr in einem Rahmen unterhalten, wo es kein Protokoll gibt."
(APA)