Binationale Ehen: Verheiratet, aber doch getrennt

Verheiratet aber doch getrennt
Verheiratet aber doch getrennt(c) . (Erwin Wodicka)
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Binationale Ehen haben einen denkbar schlechten Ruf. Den Preis dafür zahlen all jene, die es ehrlich miteinander meinen. Sie müssen oft jahrelang für die Einreise und das Bleiberecht ihrer Liebsten kämpfen.

Sie haben eben erst geheiratet, aber glücklich sind sie nicht. Vielleicht, weil sie sich schon lange Zeit nur mehr am Telefon gehört haben. Oder aber, weil fast 5000 Kilometer und eine fehlende Einreisegenehmigung zwischen ihnen liegen. Die Stimme von Ulrike Werhonnig senkt sich, wenn sie von ihrem Partner spricht. „Ich bin verheiratet, aber ich kann mit meinem Mann nicht unter einem Dach leben, weil er kein österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürger ist. Was ist das für ein Land, in dem wir leben?“, sagt die diplomierte Krankenschwester entrüstet. Und irgendwie auch ziemlich resigniert.

Werhonnig ist mit einem Nigerianer verheiratet. Einem Schwarzen, den sie in Polen im Rahmen eines Studienaufenthaltes kennengelernt hat. Vor eineinhalb Jahren entschied sich die 41-Jährige, ihren um zehn Jahre jüngerer Freund zu heiraten, in der ehemaligen nigerianischen Hauptstadt Lagos. Doch damit fing ein Spießrutenlauf an, der bis heute nicht wirklich beendet ist. Zuerst bekamen die beiden keinen Termin bei der österreichischen Botschaft in Nigeria, um sich die Papiere für die Heirat anerkennen zu lassen, dann wurde die Einreisegenehmigung für ihren Mann nicht erteilt.

Der Grund: Für die Einreise ihres Ehemanns müsste Werhonnig nicht nur die notwendigen Papiere beibringen, sondern auch genügend Geld verdienen. Eine Garantie, dass ihr Mann nicht das soziale Netz Österreichs in Anspruch nehmen würde. Doch den Betrag, den sie dafür im Monat aufzubringen hat, findet sie unverhältnismäßig hoch: „Im Schnitt sind das zwischen 1500 bis 2000 Euro netto im Monat. Wie soll sich das jemand leisten können?“, fragt Werhonnig, alleinerziehende Mutter einer Zwölfjährigen.

Und nicht nur ihr geht es so. Gemeinsam mit 40 anderen Betroffenen hat Werhonnig eine Facebook-Gruppe gegründet, mit der sie jetzt für binationale Ehen mobil machen will. „Wir tauschen uns aus, beraten uns und helfen uns gegenseitig weiter“, sagt sie.

„In den vergangenen Jahren haben sich die Bedingungen für binationale Ehen sehr verschärft“, bestätigt auch Peter Marhold, Obmann der NGO Helping Hands. Marhold bietet mit seiner Organisation Rechtsberatung für Immigranten an. Die Verschärfung liege einerseits darin, dass „Papiere nicht mehr so leicht anerkannt werden, andererseits wird die Einkommensgrenze jedes Jahr angehoben“, sagt Marhold. Auch die Stimmung in der Fremdenpolizei sei, seiner Meinung nach, in den vergangenen Jahren feindlicher geworden: „Es gibt zwei Arten von Mitarbeitern: Jene, die über ihren Job nicht glücklich sind, und die Überzeugten, die glauben zum Wohle der Gesellschaft die Leute draußen halten zu müssen“, sagt Marhold. „Die prägen dann aber die Diskussion.“

Liebe oder Bleiberecht? Tatsächlich ist kaum ein Thema so negativ behaftet wie binationale Ehen. Auch weil sie mit „Scheinehen“ assoziiert werden – dem Vorwurf, dass österreichische Staatsbürger und Drittstaatenangehörige nur heiraten, damit Letztere im Land bleiben dürfen. In vielen Fällen gegen Bezahlung. Ulrike Werhonnig findet das „einen totalen Schwachsinn“: „Wer das einmal durchgemacht hat, der weiß, dass die Leute so etwas nie freiwillig für Geld machen würden.“ Zu hoch sei die Belastung, zu hoch seien die Kosten für die ständigen Besuche beim Anwalt.

Tatsächlich ist binational heiraten relativ teuer geworden. Laut Tamara Völker, stellvertretende Leiterin der Abteilung für Aufenthaltswesen im Innenministerium, müssen binationale Eheleute 1222 Euro Grundeinkommen im Monat vorweisen. Für jedes Kind kommen noch 126 Euro hinzu. Die Miete ist mit einem Betrag von 226 Euro pauschaliert. Kostet die Wohnung mehr, muss auch die Differenz im Monat dazugerechnet werden. Statistisch gesehen sinkt die Anzahl der binationalen Ehen seit Jahren. Gab es 2004 noch 4156 Ehen mit Drittstaatenangehörigen in Österreich, erreichte die Zahl 2009 ihren Tiefpunkt mit 1435. Erst 2010 stieg sie wieder auf 1586 Ehen an, der Großteil davon mit 780 in Wien.

Sekretärin Anna W., 32 Jahre alt, ist eine davon. Auch sie ist seit 2006 mit einem Nigerianer verheiratet. Ihr Mann wurde aber 2010 trotz der gemeinsamen zwei Kinder von Österreich nach Nigeria abgeschoben. Denn als der Asylantrag ihres Mannes abgelehnt wurde, konnte sie die vom österreichischen Staat geforderten Voraussetzungen für seinen Verbleib (ausreichende Wohnungsgröße, Einkommen für zwei Personen) nicht aufweisen. Sie war zu der Zeit in Karenz.

Mindestverdienst 2000 Euro netto.„Als der zweite Asylantrag abgelehnt wurde, ging alles rasend schnell“, sagt Anna W. Drei Polizisten hätten ihren Mann gebeten, auf die Polizeiwache zu kommen, dort wurde ihm mitgeteilt, dass am nächsten Tag sein Flug nach Nigeria gehen würde. Kein Bitten half, Anna W. musste sich mit ihren beiden Kindern von ihm verabschieden.

Danach folgten fast eineinhalb Jahre Kampf: Papiere einreichen, anerkennen lassen, bei der nächsten Stelle anerkennen lassen, bis schließlich ein neuer Antrag für die Einreise gestellt werden konnte. Prompt kam der negative Bescheid. Anna W. würde mit ihren 20 Wochenstunden-Job noch immer weniger Geld als die geforderten 2000 Euro netto im Monat verdienen. „Wer zahlt mir so viel?“, fragt sie. Weil sie nicht aufgeben will, nimmt sie einen zusätzlichen Job an und findet schließlich eine Arbeitsstelle für ihren Mann. Geschafft.

„Es ist ganz selten, dass jemand vor der Einreise in ein Land eine Arbeit findet“, sagt Marhold von Helping Hands. „Welche Firma stellt schon einen Mitarbeiter ein, bevor sie ihn kennengelernt hat?“

Menschen wie Ulrike Werhonnig fühlen sich jedenfalls um ihre Grundrechte betrogen. „Nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz“, zitiert sie. Unabhängig davon, wie viel jemand verdiene. Der Artikel werde aber in erster Instanz so gut wie nie berücksichtigt.

Das stimme so nicht, sagt Tamara Völker vom Innenministerium: „Der Großteil der Zuwanderungen ist auf den Familienzuzug zurückzuführen.“ Dass manche Ehepartner doch nicht im Land bleiben dürfen, hänge von der Auslegung des Artikels 8 ab. „Wenn jemand die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen wir von Fall zu Fall entscheiden, ob das Interesse des Antragstellers, ein Privat- und Familienleben in Österreich zu führen, überwiegt oder das Interesse des Staates an der Einhaltung anderer Rechtsvorschriften.“ – „Solche Entscheidungen fallen meistens nicht für den Antragssteller aus“, sagt Peter Marhold von den Helping Hands.

Ulrike Werhonnig fordert jetzt eine Liberalisierung des scharfen österreichischen Fremdenrechts: „Ich bin ja nicht für offene Zuwanderung“, sagt sie. Aber die zum Teil absurden Forderungen könne sie nicht verstehen.

Der Meinung ist auch Tontechniker Klaus Hübner, der seine Frau Jambal, eine Mongolin, 2009 geheiratet hat. Er wollte sich bei der Aufenthaltsgenehmigung für seine Frau auf das Europarecht berufen, wodurch sie einen besseren Aufenthaltsstatus erlangt hätte. Doch die zuständige Beamtin weigerte sich zuerst, den Antrag zu akzeptieren. Erst nach eineinhalb Jahren Tauziehen und juristischer Hilfe durch die Helping Hands konnte er den Fall für sich entscheiden. „Ein Wahnsinn, wie lange das gedauert hat“, sagt er. Und eine Belastung. „Ich habe doppelt so viel gearbeitet, um das Geld für den Anwalt aufzutreiben, während sie gelangweilt daheim saß. Lustig war das nicht.“

Ein Fehler – und weg. Aber auch keine Seltenheit. „Viele Paare brechen auseinander, weil sie dem Druck nicht mehr standhalten“, sagt Werhonnig. Auch sie hätte fast aufgegeben, bis ihr Mann vor sechs Wochen doch den Aufenthaltstitel bekam. Trotzdem will sie sich weiter für binationale Ehen engagieren. Denn die Angst, um ihren Mann bleibt: „Sein Dasein ist allein von mir abhängig“, sagt sie. „Wenn ich länger krank werde, ist er draußen; wenn ich schwanger werde, ist er draußen. Ein Fehler, und er kann sich wieder verabschieden.“

Ehe UND Ausland

1586 binationale Ehen gab es im Jahr 2010 in Österreich. 2004 waren es noch 4156.

787 Erstanträge für den Aufenthaltstitel eines Ehepartners hat die Wiener Einwanderungsbehörde 2011 bekommen. 466 hat sie abgelehnt (zum Teil überjährige Bearbeitung).

Betroffene klagen über die langen Verfahren und finanziellen Sicherheiten, die vorgewiesen werden müssen. Letztere seien viel zu hoch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2012)

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