Gegen den ehemaligen Innenminister laufen auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Strasser, für den die Unschuldsvermutung gilt, wollte nicht Stellung nehmen.
Wien. Es geht um Beraterhonorare in der Höhe von 560.000 Euro: Gegen den früheren Innenminister und Ex-ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser wird nicht nur in der Lobbyistenaffäre, sondern auch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtet. Strasser, für den die Unschuldsvermutung gilt, wollte nicht Stellung nehmen, weil er, so sein Anwalt Thomas Kralik, nicht über Medien kommuniziere.
Das Finanzamt Hollabrunn hat durch eine Selbstanzeige Strassers am 28.März 2011 von der Causa, bei der Honorarzahlungen via Treuhandkonstruktion erfolgt sind, erfahren. Das wurde bereits 2011 bekannt. Damals sagte Strassers Steuerberater: „Strasser steht nicht im Verdacht, Geld genommen und nicht versteuert zu haben. Er hat kein Problem mit der Finanz und auch die Finanz nicht mit ihm.“
Die Debatte über gesetzliche Verschärfungen zur Bekämpfung der Korruption hält an. Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl warnte vor einem übermäßig strengen „Anfütterungsverbot“ gegen das Gefügigmachen durch kleinere Geschenke: Liege dieses bei 100 Euro, müsse man auch das Abendessen bei Scheichs ablehnen. Grünen-Chefin Eva Glawischnig fordert hingegen die „strengsten Gesetze der EU“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2012)