Ehefrau forderte Geld von Nebenbuhlerin, weil diese nicht sofort Schluss machte.
Wie muss eine Frau handeln, wenn sie erfährt, dass ihr Lebensgefährte in Wahrheit ein verheirateter Mann ist? Muss sie die Beziehung sofort beenden, oder darf sie der Person an ihrer Seite noch eine Chance geben, alles ins Reine zu bringen? Um diese Frage drehte sich ein Prozess, über den der Oberste Gerichtshof befinden musste.
Denn die Frau des untreuen Ehemannes hatte einen Detektiv beauftragt, der die uneheliche Beziehung aufdeckte. Die Kosten für den Detektiveinsatz, immerhin fast 9800 Euro, forderte die Ehefrau von der Kurzzeitfreundin ihres Mannes ein. Nun kann man Ehestörer grundsätzlich tatsächlich belangen. Doch hier wandte die Freundin ein, dass sie sich eigentlich immer korrekt verhalten habe. Tatsächlich wusste sie zunächst gar nichts vom wahren Leben ihres Freundes. Dieser hatte ihr nämlich erzählt, dass er schon seit zwei Jahren geschieden sei. Auch nach außen hin trat man ab Jänner 2010 als offizielles Paar auf. Man ging gemeinsam aus, vergnügte sich beim Ski- und Radfahren, ging spazieren, joggen und shoppen. Auch der Sex – und damit der formelle Ehebruch – durfte nicht fehlen. Die Ehefrau wusste wiederum vom Doppelleben ihres Mannes nicht. Ihr erzählte der Mann nämlich immer wieder neue Ausreden für sein Fernbleiben, etwa dass er zum Radfahren in der Toskana sei.
Erst im März erfuhr die Freundin, dass ihr Romeo seinen Ehestand verschwiegen hatte. Nun aber erzählte er ihr, dass die Ehe schon längst am Ende sei. Auch einen Scheidungstermin gebe es bereits. Die Freundin war besänftigt und blieb mit dem Mann liiert. In der Zwischenzeit hatte aber die Ehefrau schon Verdacht geschöpft. Sie beauftragte einen Detektiv, der ebenfalls im März die Beweise für die außereheliche Beziehung sicherstellte.
Versprochene Scheidung abgesagt
Doch es sollte für die Freundin noch dicker kommen: Der Mann einigte sich nun mit seiner Gattin darauf, die Ehe doch fortzuführen. Der bereits für 28.April anberaumte Scheidungstermin wurde nicht wahrgenommen. Noch am selben Tag endete die Beziehung zwischen der Freundin und dem Mann. Jetzt, wo sich das Ehepaar wieder vertrug, überlegte es, wie man das Geld für die Detektivkosten zurückbekommen könnte. Und nun klagte die Ehefrau die (inzwischen Ex-)Freundin ihres Mannes. Diese habe schließlich die außereheliche Beziehung auch noch von März bis April fortgeführt, obwohl sie gewusst hatte, dass sie es mit einem verheirateten Mann zu tun habe. Daher solle die Ehestörerin doch die Detektivkosten begleichen.
Das Bezirksgericht Enns wies die Klage ab: Die Frau habe die uneheliche Beziehung schließlich nur fortgesetzt, weil der Mann erklärt hatte, dass es bereits einen Scheidungstermin gebe und die Ehe am Ende sei. Das Landesgericht Steyr in zweiter Instanz sah das ähnlich: Die Freundin habe auf die Zusicherungen des Mannes vertrauen dürfen, zumal diese „weit über die allgemeinen Zusicherungen eines verheirateten Sexualpartners hinausgingen“. Man könne der Freundin auch nicht vorwerfen, leichtgläubig gewesen zu sein. Denn sie habe ein konkretes Ultimatum (Scheidungstermin) gesetzt. Und als der Termin geplatzt sei, habe die Freundin sofort die Konsequenz gezogen.
Auch die Höchstrichter gaben der Freundin recht: Von einer „Maßstabsfigur“ (darunter verstehen Juristen einen mit Werten verbundenen Durchschnittsmenschen) hätte man nicht fordern dürfen, dass sie sofort Schluss macht. Erst als klar war, dass aus der Scheidung nichts wird, habe die Freundin die Liaison beenden müssen. Das habe sie getan, daher müsse sie nicht für die Detektivkosten aufkommen (3 Ob 232/11f).
Auf einen Blick
Eine Ehefrau scheiterte mit dem Versuch, der Kurzzeitfreundin ihres Mannes Detektivkosten aufzuerlegen. Der Detektiv hatte den Ehebruch festgehalten. Die Freundin muss aber nicht zahlen. Zuerst wusste sie nicht, dass der Mann verheiratet war. Und dann hat der Mann versichert, dass es schon einen Scheidungstermin gibt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2012)