Momentan kann man als Europäer fast nichts gegen die Machenschaften der US-Internetriesen unternehmen. Die EU versucht nun, das Problem mit neue Regelungen in Griff zu bekommen. Doch ob das gelingt, bleibt fraglich.
„Der Datenschutz in Europa ist ziemlich egal. Die können eh nichts machen. Wir interpretieren Gesetze sowieso, wie wir es wollen. Und wer nicht Nein sagt, der sagt Ja.“ Diese Äußerungen tätigte ein US-amerikanischer Facebook-Sprecher – in einer kleineren Gruppe von Studenten. Was der Mann nicht wusste: Auch der Österreicher Max Schrems, der gerade in den USA studierte, hörte zu. Und für den Wiener Jus-Studenten waren die Worte des Amerikaners Anlass, um gegen die US-Plattform tätig zu werden und für Datenschutz zu kämpfen.
Dass Listen das A und O der Privatsphäre auf Facebook sind, ist lange kein Geheimnis mehr. Da diese Funktion aber so wichtig ist, schadet es nicht, sich hin und wieder damit auseinander zu setzen. Seit einiger Zeit kann auf Facebook jeder einzelne Beitrag mit einer individuellen Sichtbarkeit versehen werden. Hier kann der Beitrag mit einem Klick für einzelne Freundeslisten freigegeben werden. Damit es nicht zu kompliziert wird, sollte man möglichst wenige Listen anlegen, damit man neue Freunde nicht versehentlich falsch zuordnet oder den Überblick verliert, wer nun was sieht. (c) Presse Digital (Screenshot)
Nach demselben Prinzip können alle persönlichen Informationen einzeln für unterschiedliche Freunde sichtbar gemacht bzw. verborgen werden. Hier sollten so gut wie keine Einträge mit der Sichtbarkeit "Öffentlich" versehen werden, seit einiger Zeit bedeutet das nämlich nicht "sichtbar für alle Facebook-Mitglieder", sondern "sichtbar für alle Internetnutzer". Auch die Sichtbarkeit von Foto-Alben wird seit einiger Zeit direkt im Profil eingestellt. (c) Presse Digital (Screenshot)
Um die Sichtbarkeits-Einstellungen kontrollieren zu können, wartet Facebook mit einer praktischen Funktion auf. Das eigene Profil kann aus der Sicht einzelner Freunde oder der Öffentlichkeit (alle Internetnutzer) angezeigt werden. Unter Privatsphäre-Einstellungen > Anwendungen und Webseiten > Öffentliche Suche kann verhindert werden, dass das eigene Profil als Vorschau in Suchmaschinen wie Google aufscheint. (c) Presse Digital (Screenshot)
Der "Like"-Button ist auf manchen Fan-Seiten schnell betätigt und manchmal meint man es mit dem "gefällt mir" nicht ganz so ernst, sondern will zum Beispiel nur bei einem Gewinnspiel teilnehmen. Leichtfertige "Likes" findet man vielleicht später nicht mehr ganz so prickelnd. Im besten Fall ist es einem bloß peinlich, dass man früher die eine oder andere Musikband gemocht hat, in anderen Fällen könnten bestimmte Likes den neuen Chef etwas verstören. Wichtig: "Likes" von Firmenseiten sind immer für alle sichtbar. Deshalb lohnt es sich, die eigenen "Gefällt mir"-Angaben ab und an zu kontrollieren. Das geschieht am schnellsten unter www.facebook.com/nutzername/favorites im unteren Bereich der Seite. (c) Presse Digital (Screenshot)
Das neue Profildesign - Timeline oder Chronik genannt - zeigt zwar keine Beiträge die zuvor unsichtbar gewesen wären, macht ältere Einträge aber trotzdem deutlicher sichtbar und einfacher zugänglich. In den Privatsphäre-Einstellungen hat Facebook eine Art Notfalls-Button für ältere Einträge eingerichtet. Ein Klick auf "Sichtbarkeit älterer Beiträge verwalten" schränkt die Sichtbarkeit aller älteren Beiträge auf direkte Freunde ein. Das ist dann ratsam, wenn man sich nicht mehr sicher ist, ob einige Einträge vielleicht "öffentlich" oder für "Freunde von Freunden" gepostet wurden. Dieser Schritt lässt sich nicht rückgängig machen - deshalb sollte zuvor mit der Funktion "Profil aus der Sicht von anderen anzeigen" kontrolliert werden, ob er notwendig ist. (c) Presse Digital (Screenshot)
In der neuen Timeline/Chronik tauchen aber vielleicht auch ältere Beiträge auf, die man heute nicht einmal mehr der besten Freundin zeigen möchte. Hier beginnt die mühsame Kleinarbeit. Auf der rechten Sete des neuen Profils sind Jahreszahlen sichtbar. Es lohnt durchaus, jede davon einmal anzuklicken und über alle alten Beiträge zu scrollen - was nicht mehr gefällt, kann einzeln aus der Chronik entfernt oder überhaupt gelöscht werden. (c) Presse Digital (Screenshot)
Das klingt jetzt ein wenig eigenartig, aber Timeline/Chronik-Neulinge sollten auch ein Auge auf die Timeline von Freunden haben. Denn auch dort sind alte Beiträge sichtbar, die man in den vergangenen Jahren hinterlassen hat - Pinnwand-Einträge also. Keine Sorge, dazu muss nicht das Profil jedes einzelnen Freundes kontrolliert werden. Aber auch das ist mühsam: Im eigenen Profil gibt es eine Schaltfläche "Aktivitätenprotokoll" - dort verstecken sich jene Beiträge, die man auf fremden Pinnwänden hinterlassen hat und dort können sie auch gelöscht werden. (c) Presse Digital (Screenshot)
Seit einiger Zeit fordert die Statusaktualisierung geradezu dazu auf auch Freunde in dem Beitrag zu markieren. Deshalb sollte man sich überlegen, diese Funktion ein wenig besser zu kontrollieren. Facebook ermöglicht es unter Privatsphäre-Einstellungen > Funktionsweise von Markierungen, Markierungen erst dann anzuzeigen, wenn man sie bestätigt hat. Das ist eine sehr sichere Methode, nicht ungewollt in schrägen Beiträgen namentlich erwähnt zu werden. Manchmal freut man sich aber über eine solche Markierung, zum Beispiel, wenn man gerade auf einer angesagten Veranstaltung ist oder man vom Liebsten beim Romantikdinner markiert wird - ... (c) Presse Digital (Screenshot)
... - in diesem Fall sollte man von der Einstellung vielleicht absehen und lieber nachkontrollieren. Unter Kontoeinstellungen > Benachrichtigungen kann eingestellt werden, dass man bei jeder Markierung per E-Mail oder sogar SMS benachrichtigt wird. (Allgemeine Markierungen in Beiträgen verstecken sich schlicht unter "Facebook") Erhält man eine solche Benachrichtigung, kann man die Markierung bei Bedarf immer noch löschen. (c) Presse Digital (Screenshot)
Wenn man von manchen Personen einfach nicht angeschrieben werden will, kann der Status "online" auch nur einigen Auserwählten angezeigt werden. Das ist zum Beispiel zu überlegen, wenn man krank im Bett liegt, auf Facebook surft, aber nicht unbedingt möchte, dass Mitarbeiter oder Chefs das sehen. Die Sichtbarkeit kann am unteren Rand der Chatleiste unter dem Zahnrad-Symbol eingeschränkt werden. Auch einzelne Unterhaltungen können rasch beendet werden, indem man nur für diese Person offline erscheint. Das lässt sich praktischerweise direkt im entsprechenden Chatfenster einstellen - ein "ich muss dann los" wirkt so auch dann glaubhaft, wenn es eine verzweifelte Notlüge war. (c) Presse Digital (Screenshot)
Zehn Tipps für ein sicheres Gefühl
Und der Österreicher sorgte für Schlagzeilen: „Wenn man als Bürger seine Rechte durchsetzen will, ist das so aufregend, dass sich die Weltpresse versammelt“, analysierte Schrems beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum. Er gründete die Initiative „Europe versus Facebook“, eine kleine Gruppe von Jusstudenten, die stellvertretend für die europäischen Nutzer des Netzwerks ihre Stimmen erheben wollen. Denn Facebook hat inzwischen auch eine Niederlassung in Europa, konkret in Irland. Das nützte Schrems und beschwerte sich bei den irischen Behörden. Erfolg: endenwollend. Die Iren schrieben zwar einen 250 Seiten langen Bericht, verhängten aber keine Maßnahmen gegen Facebook.
Auch Rechtsanwalt Rainer Knyrim hat ein Beispiel für die Arroganz der mächtigen Internetfirmen parat. Da wurde bei einer Datenschutztagung der Vertreter von Google gefragt, warum ausgerechnet sein bei Datenschützern verschriener Konzern mitmacht. Die Antwort: Weil ohnedies Google wegen seiner marktbeherrschenden Stellung die globalen Standards im Dazenschutz setze. Das sei problematisch, meint Knyrim: „Denn Facebook und Google sind im extremen Ausmaß Datenkraken.“
Die EU versucht nun, das Problem mit neue Regelungen in Griff zu bekommen. Und tatsächlich liest sich der Entwurf zunächst nicht schlecht. So soll ein Recht der Bürger darauf eingeführt werden, dass ihre Daten von Online-Diensten „vergessen“ werden. Unternehmen mit Sitz in der EU und mit mehr als 250 Mitarbeitern müssten verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten haben. Und es gibt neue Strafdrohungen. Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail. Knyrim erinnerte daran, dass nur 0,3 Prozent der Unternehmen in Österreich mehr als 250 Mitarbeiter haben. Zudem reiche es aus, wenn der Datenschutzbeauftragte am Hauptsitz des Unternehmens tätig ist, auch wenn die Firma in mehreren Ländern Niederlassungen hat. Und die EU will eine Verordnung, die die nationalen Regelungen ablöst. Es könnte also sein, dass strengere nationale Regelungen geopfert werden müssten.
EU-Entwurf viel zu unbestimmt
Anwalt Axel Anderl, wie Knyrim auf IT-Recht spezialisiert, hält es für richtig, dass die EU den Datenschutz europaweit vereinheitlichen möchte. Schließlich lebe man ja in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum. „Der große Vorwurf ist aber die Unbestimmtheit“, sagte Anderl. Denn an vielen Stellen im EU-Entwurf werde bloß gesagt, dass Details noch anderweitig geregelt würden. „Man schmeißt etwas hin, was nicht Fisch, nicht Fleisch ist – und man weiß nicht, soll man protestieren oder nicht?“
Ein weiteres Problem: Die EU hat die geplanten Maßnahmen bereits abgeschwächt. So war ursprünglich angedacht, dass Unternehmen, die den Datenschutz missachten, Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes zahlen müssen. Jetzt sind es nur noch zwei Prozent. Als Schutzalter, ab dem man Eingriffen in den Datenschutz überhaupt zustimmen darf, soll nun nicht wie angekündigt 18, sondern bloß 13 Jahre gelten. Eine Altersgrenze, die in Europa unbekannt ist und aus der USA importiert wurde. Das wirft die Frage auf, inwieweit US-Firmen bereits Lobbying in Brüssel für ein zahmes Gesetz betreiben.
Eva Souhrada-Kirchmayer, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission, erklärt, dass ihr Gremium gegen Facebook nichts unternehmen könne. Nach österreichischem Recht müsse man sich nach dem Sitz des Unternehmens richten, und der ist eben in Irland. Sehr wohl mitreden konnte die Datenschutzkomission aber bei Google Street View. Dem US-Konzern wurden die Einwendungen übermittelt, er setzte sein gewünschtes Projekt unter den jetzigen Auflagen aber bisher nicht um.
Daten unabsichtlich zugeschickt
Und wird das neue EU-Recht tatsächlich weiterhelfen? Schrems ist nach den Erfahrungen in Irland etwas skeptisch. Der Knackpunkt werde sein, ob die Rechte auch von betroffenen Bürgern in der Praxis umgesetzt werden können. Denn „vor Facebook muss man sonst schon ein bisschen Angst haben“, warnte Schrems. Er muss es wissen, ließ er sich von Facebook doch alle Daten schicken, die sie über ihn abgespeichert haben. Facebook schickte ihm tatsächlich die lange Liste. Unabsichtlich freilich: Es habe ein „internes Kommunikationsproblem“ gegeben, meinte der Konzern später, als klar wurde, dass Schrems die herausgegebenen Daten benutzen möchte, um Facebook zur Rechenschaft zu ziehen.
Auf einen Blick: „Presse“-Diskussionen
Das Rechtspanorama am Juridicum ist eine Veranstaltungsreihe der „Presse“ in Kooperation mit der Jus-Fakultät der Uni Wien. Die letztwöchige Veranstaltung stand unter dem Motto „Wer schützt unsere Daten?“. Dabei wurde deutlich, dass man momentan gegen das Datensammeln und -verknüpfen durch Facebook, Google & Co. wenig unternehmen kann. Auch beim neuen EU-Entwurf ist noch unsicher, ob Bürger sich in der Praxis gegen den Missbrauch ihrer Daten gut wehren können.
Beim Rechtspanorama am Resowi an der Uni Graz wird am 22.März zum Thema „Recht auf Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter?“ debattiert. Frank Stronach wird seine Forderung mit Experten aus Wirtschaft, Recht und Politik diskutieren. Beginn: 18.30 Uhr (Resowi-Zentrum, Trakt A, 2. Stock).