Wiederbetätigung? WU-Professor bleibt suspendiert

Wiederbetaetigung WUProfessor bleibt suspendiert
Wiederbetaetigung WUProfessor bleibt suspendiert(c) ORF (Matthias Plum)
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Die Strafanzeige gegen Franz Hörmann liegt bei der Staatsanwaltschaft. In einem Interview hatte er sich relativierend zum Holocaust geäußert.

Die zunächst vorläufig ausgesprochene Suspendierung des umstrittenen Wissenschafters Franz Hörmann durch die Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) bleibt aufrecht. Das hat die Disziplinarkommission beim Wissenschaftsministerium nun bestätigt, vermeldete die WU in einer Aussendung. Die Suspendierung war wegen des dringenden Verdachts von Verstößen gegen das Verbotsgesetz erfolgt.

Hörmann, der auch als Aushängeschild der österreichischen "Occupy"-Bewegung gilt, war nach einem (unveröffentlichten) Interview, das drei WU-Studenten für die Uni-Zeitung "Standpunkte" geführt hatten, in den Verdacht geraten, NS-Wiederbetätigung zu betreiben. Die Frage des Genozids zur Zeit des Nationalsozialismus sei "nicht endgültig geklärt, weil es keine objektive und ideologiefreie Diskussion über diese Frage gab", zitierte der Standard aus dem "Interview". Und weiter: Er habe "keine Meinung zu Gaskammern". Er könne nicht wissen, ob es Gaskammern gegeben habe.

Den Vorwürfen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung kontert Hörmann mit seinem originären "Wissensbegriff": Da er weder Historiker noch Zeitzeuge sei, könne er aus rein logischen Gründen nicht behaupten, selbst von der Existenz der Massenvernichtungslager zu wissen. Dem Wissen anderer zuzustimmen sei dagegen ebenso möglich, wie daran zu "glauben", so Hörmann. "Wir wissen..." und "Ich glaube..." sei daher zulässig, "Ich weiß..." könne er allerdings nicht sagen.

Strafanzeige liegt bei Staatsanwaltschaft

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, Hörmann hat laut Aussendung das Recht, gegen die Entscheidung der Kommission Berufung zu erheben. Gleichzeitig mit der Suspendierung hatte die WU eine Disziplinaranzeige sowie eine Strafanzeige eingebracht. Die Staatsanwaltschaft hat noch endgültig nicht entschieden, ob ein Verfahren aufgenommen wird. Bis zur Beendigung des (eventuellen) Strafverfahrens ist das Disziplinarverfahren von Gesetzes wegen jedenfalls unterbrochen.

(APA/Red.)

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