Österreich: 3138 Personen besitzen einen Diplomatenpass

Die Vergabe des begehrten Diplomatenpasses soll eingeschränkt werden
Die Vergabe des begehrten Diplomatenpasses soll eingeschränkt werden(c) APA/Dragan TATIC (Dragan Tatic)
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Mehr als 10.000 Diplomaten- und Dienstpässe sind im Umlauf. Die Dokumentenvergabe soll in Zukunft restriktiver gehandhabt werden.

Dem "Diplomatenpass" geht es derzeit an den Kragen. Das begehrte Dokument soll nur noch tatsächlichen Diplomaten, Regierungsmitgliedern und beispielsweise Höchstgerichts- und Nationalratspräsidenten zur Verfügung stehen. Alle anderen werden aufgefordert, den Diplomatenpass zurückzugeben. Betroffen ist davon eine durchaus nennenswerte Gruppe. Eine parlamentarische Anfrage des BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz hat ergeben, dass laut Außenministerium mit Jahresanfang 3.138 Personen im Besitz eines Diplomatenpasses waren.

Die größte Gruppe dabei sind mit 1.549 entsprechenden Pässen Mitarbeiter des Außenministeriums sowie deren nähere Angehörige. Immerhin 181 Diplomatenpässe sind im Besitz ehemaliger Spitzenpolitiker bzw. derer Ehepartner sowie von Landeshauptleuten und hohen geistlichen Würdenträgern. 35 Diplomatenpässe gehören Parlamentariern, inklusive ehemaliger. Der Rest fällt etwa an ehemalige Außenamtsbeamte, EU-Abgeordnete sowie an Diplomaten, die nicht im Dienst des Außenministeriums international tätig sind.

Diplomatenpässe nur mehr für kleine Gruppe

Die so genannten Dienstpässe, die eigentlich vor allem für Beamte und Politiker das Reisen erleichtern sollen, sind gemeinsam mit den Diplomatenpässen in jüngerer Zeit ebenfalls ein wenig in Verruf gekommen, nachdem bekannt geworden war, dass auch diverse prominente Wirtschaftstreibende über sie verfügen. Von diesen Dokumenten gibt es sogar noch mehr. 7.853 Dienstpässe hat das Innenministerium laut Anfragebeantwortung gezählt. Künftig sollen diese Dokumente restriktiver vergeben werden.

Diplomatenpässe sind nunmehr nur noch vorgesehen für den Bundespräsidenten, die Präsidenten bzw. Vizepräsidenten von National- und Bundesrat, von Höchstgerichten und Rechnungshof, sowie für Minister und Staatssekretäre, Volksanwälte, leitende Mitarbeiter des Außenministeriums, Diplomaten sowie einige weitere im Bereich der Außenpolitik tätige Personen. Ebenfalls vergeben wird der Pass an Ehepartner und Kinder des Bundespräsidenten, der Regierungsmitglieder sowie der Mitarbeiter in Botschaften und internationalen Organisationen. Andere Personen können den Diplomatenpass nur dann erhalten, wenn sie "von der Republik Österreich in diplomatischer oder konsularischer Mission im Ausland eingesetzt werden" - und auch das lediglich befristet.

Diese Zahlen würden "den inflationären Umgang mit Diplomaten- und Dienstpässen" zeigen. Es sei daher "absolut wichtig, neben dem Diplomatenpass auch die Dienstpassregelung zu reformieren", verlangte BZÖ-Justizsprecher Grosz. Die derzeitige Diskussion sowie die neue Regelung sei schlichtweg "blamabel, sie wird rein über Eitelkeit und nicht über den sachlichen Bedarf geführt".

(APA)

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