Plan für Rückkehr zu längerem Gerichtsjahr

(c) Vinzenz Schüller
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Weil alle mit der verkürzten Rechtspraxis unglücklich sind, schlagen die Anwälte neue Modelle vor: So könnte man Jungjuristen Geld für ein längeres Gerichtsjahr vorschießen, das diese dann später als Advokaten zurückzahlen.

Wien. „Anwälte, Notare, Staatsanwälte, Richter – alle wollen zurück zu neun Monaten Gerichtsjahr“, betont Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Fünf Monate Ausbildung bei Gericht seien für Absolventen des Jusstudiums einfach zu wenig, meint Wolff im Gespräch mit der „Presse“. Seit vergangenem Juli gilt diese Sparmaßnahme.

Damit nicht genug, erhält man für die fünf Monate Gerichtspraxis jetzt nur noch jenen Betrag, den man vorher für vier Monate erhalten hat, das ergibt rund tausend Euro brutto pro Monat. Wolff möchte, dass wieder neun Monate bezahlt werden: „Die Republik Österreich sollte hier nicht kleinlich sein“, meint der Salzburger Anwalt. Allerdings räumt er ein, dass es in Zeiten der Budgetnöte nicht realistisch sei, dass der Staat wieder ein längeres Gerichtsjahr zahlt. „Man muss daher über ein Finanzierungsmodell nachdenken, wie es das in anderen Staaten bei Studiengebühren gibt“, erklärt Wolff. So könnte die Republik oder aber auch die Anwaltskammer Jungjuristen das Geld für die neun Monate Gerichtsjahr vorschießen (also die zusätzlichen Gehälter zu denen, die man bereits jetzt erhält). Das müssten die Empfänger zurückzahlen, aber erst dann, wenn sie Anwalt oder zumindest Konzipient sind und gut verdienen, meint Wolff. Er denkt, dass dieses Modell von jungen Juristen gern angenommen werden würde. Sollen neun Monate Gerichtspraxis sogar wieder Pflicht werden, um den Anwaltsberuf ergreifen zu dürfen? „Das müssen wir uns noch überlegen“, sagt Wolff.

Der Anwalt hat bereits mit Justizministerin Beatrix Karl über neue Modelle gesprochen, hat aber noch keine klare Antwort bekommen. Auch auf Anfrage der „Presse“ verwies man im Justizministerium nur auf die laufende Diskussion in den Arbeitsgruppen zur Vertrauensoffensive der Justiz. Entworfen wurde die Verkürzung der Gerichtspraxis noch unter Karls Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner. Fünf Millionen Euro pro Jahr sollen durch die Maßnahme gespart werden.

Gerichtspräsidenten protestieren

Auch die Präsidenten aller Landesgerichte haben ihr Unbehagen über das kurze Gerichtsjahr bereits in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Justizministerium kundgetan. In dem Schreiben ist von einem „erheblichen Rückschritt an Qualität“ die Rede. Zudem werde es durch die kurze Ausbildungszeit auch schwerer festzustellen, wer für eine spätere Tätigkeit als Richteramtsanwärter geeignet ist. Hatte man nach der alten Regelung als Rechtspraktikant noch Zuteilungen zu drei Richtern, so gibt es jetzt nur noch zwei Stationen. Dazu kommt, dass die Jungjuristen auch als Arbeitskraft (Recherche für den Richter, Beratung bei Amtstagen) wegfallen. „Es war eine Win-win-Situation, die nun ins Wanken geraten ist“, sagt Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Es handle sich um ein „Sparen am falschen Fleck“. Auch die schlechte Bezahlung macht Forsthuber Kopfzerbrechen. Denn der Weg zum Richteramtsanwärter ist ein langer: Man kann, sofern man für würdig erachtet wird, nach den fünf Monaten als Rechtspraktikant länger bleiben. Bis man dann nach einem weiteren Verfahren Richteramtsanwärter wird, würden aber noch viele Monate vergehen – und das bei der bescheidenen Bezahlung als Rechtspraktikant, sagt Forsthuber: „Wir haben Angst, dass hoch qualifizierte Kollegen uns entgehen, weil sie in der Zwischenzeit in andere Berufe gehen“, meint der Gerichtschef.

Tatsächlich würden nun viele bereits während des Gerichtsjahrs anderswo mit der Jobsuche beginnen, erzählt die Jungjuristin Marianne Kropf. Auch sie selbst hat ihr Gerichtsjahr bereits unterbrochen, um die Möglichkeit zu nutzen, stattdessen ein Praktikum in der Verwaltung zu machen.

Beginn nicht mehr immer möglich

Zudem kann man in Wien nun nicht mehr jeden Monat, sondern nur an einem bestimmten Tag im Quartal als Rechtspraktikant beginnen, wenn man als sogenannter „Übernahmekandidat“ für das Richteramt geführt werden will. Sinn des Ganzen ist, dass die Leute bei den Prüfungsterminen alle schon über eine bestimmte Mindestdauer bei Gericht verfügen. Die Kehrseite der Medaille lernte Kropf kennen: Sie musste das Gerichtsjahr aus terminlichen Gründen im Oktober anfangen, da war es aber nicht möglich, als Übernahmswerberin anzufangen. Zwar kann man sich theoretisch auch nach Beginn der Gerichtspraxis noch zu einem Übernahmswerber erklären lassen. „Das wird bei Gericht aber nicht gern gesehen“, berichtet die Juristin aus der Praxis. Auch die Sprecherin der Richteramtsanwärter, Irina Rohracher, fordert ein Zurück zu neun Monaten Gerichtsjahr: „Es fehlt sonst an der Entscheidungsgrundlage für diesen Beruf.“

Heute, Montag, setzt die Justiz den Kampf für ein besseres Gerichtspraktikum fort. Die Präsidentin des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen, Marlene Perschinka, will in einer Pressekonferenz auf die Situation der Rechtspraktikanten aufmerksam machen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2012)

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