Gesetz geändert: Kein Verfahren gegen Molterer

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Das abgeschwächte Korruptionsstrafrecht schützte den ehemaligen Vizekanzler Wilhelm Molterer vor Ermittlungen. Die FPÖ und die Grünen nannten die schwächeren Regeln am Montag ein „Korruptions-Amnestiegesetz“.

Wien/Apa. Der damalige Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) hatte Glück: Die Entschärfung des Korruptionsstrafrechts im Jahr 2009 hat ihn offenbar vor einem Strafverfahren bewahrt. Die nun von der FPÖ publik gemachte Bezahlung einer Wahlveranstaltung des damaligen ÖVP-Spitzenkandidaten am 22. September 2008 durch die Casinos Austria hätte sonst nämlich schon damals von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geprüft werden müssen. Wie ein Sprecher der Behörde am Montag bestätigte, wurde das Verfahren Ende 2009 auch deshalb nicht geführt, weil das Delikt des „Anfütterns“ gerade vom Gesetzgeber entkriminalisiert worden war.

Die Anzeige zum Sponsoring der ÖVP-Wahlveranstaltung war erst nach Entschärfung des Korruptionsstrafrechts mit 1. September 2009 eingegangen. FPÖ und Grüne nannten die schwächeren Regeln am Montag ein „Korruptions-Amnestiegesetz“, sie drängen auf strengere Regeln, wie sie Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) plant.

Die FPÖ hat nun eine neue Anzeige gegen Molterer bzw. die Casinos Austria angekündigt, diese ist bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft aber noch nicht eingelangt, wie es heißt. Bei der Staatsanwaltschaft Wien läuft, wie berichtet, ein weiteres Verfahren gegen Molterer im Zusammenhang mit einer Zahlung durch den Glücksspielkonzern Novomatic. Molterer weist alle Vorwürfe als falsch zurück.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2012)

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