Ab 2015 soll es in Europa erlaubt sein, neue Weinstöcke zu pflanzen. Doch erst vor zwei Jahren hat man mit Milliardenbeihilfen riesige Flächen alter Reben gerodet.
Brüssel. Die Reform des europäischen Weinmarktes wurde zwar schon im Dezember 2007 beschlossen, doch eine ihrer wichtigsten Neuerungen sorgt nun für gehörigen Ärger. Ab Ende 2015 läuft nämlich das bisherige System der Beschränkung der Pflanzrechte aus. Jeder Weinbauer kann dann so viele neue Rebstöcke pflanzen, wie er will. Somit wird es für besonders geschäftstüchtige Winzer einfacher, ihre Produktion auszuweiten. Denn bisher mussten sie bestehende Weinberge kaufen, wenn sie ihren Betrieb vergrößern wollten. Und das lassen sich die Altbesitzer teuer, sehr teuer abgelten. In manchen Regionen Europas ist es für Unternehmer, vor allem für solche aus dem Ausland, praktisch unmöglich, ins Weingeschäft einzusteigen – man denke zum Beispiel an das Burgund.
Was nach einer sinnvollen Liberalisierung klingt, sorgt bei 15 Agrarministern aus Wein anbauenden Staaten für Schreckensvisionen. Sie befürchten den Einstieg großer Finanzinvestoren in die Branche und warnen davor, dass die mühsam errungene Qualität der europäischen Weine gefährdet sei. „Österreich ist gegen die Freigabe der Pflanzrechte“, sagte Umwelt- und Agrarminister Nikolaus Berlakovich am Dienstag in Brüssel in einer Pause des Agrarministerrates. Die Preise würden stark zu schwanken beginnen, und das wäre „fatal für die europäische Weinwirtschaft“.
Pröll ließ sich für Reform feiern
In der Tat wirkt die Weinordnung von außen betrachtet höchst widersprüchlich. Mit der Freigabe der Pflanzrechte möchte man ab 2015 die bebauten Flächen vergrößern. Doch gleichzeitig gab es aus dem EU-Agrarbudget allein in den Jahren 2009 bis 2011 rund 1,1 Milliarden Euro an Subventionen für die Rodung alter Rebflächen. Rund 175.000 Hektar an Weinbergen wurden in diesem Zeitraum gerodet. Zum Größenvergleich: Das ist ziemlich genau das Vierfache der Fläche, auf der zurzeit in Österreich Weinbau betrieben wird. Berlakovich wies auf diesen Umstand hin und meinte, „niemand hätte dafür Verständnis“, wenn man erst um teures Geld Flächen rodet, um dann den Anbau zu liberalisieren.
Allerdings ist diese Weinreform nicht vom Himmel gefallen. Und es waren auch nicht graue Bürokraten in Brüsseler Tintenburgen, die sie im Alleingang ausgeheckt haben. Vielmehr saß Berlakovich' Vorgänger und ÖVP-Kollege Josef Pröll, selbst bekanntlich ein stolzer Weinbauer, während der gesamten Verhandlungen über die Reform als Vertreter Österreichs am Verhandlungstisch. Und so konnte sich Pröll zum Beispiel im April 2008 anlässlich des Österreichischen Weinbautages in der „Bauernzeitung“ dafür feiern lassen, „die Interessen der heimischen Weinwirtschaft zu wahren und gegenüber den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission ein für Österreich gutes Ergebnis nach Hause zu bringen“.
Brüssel verordnet sich Denkpause
EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş hat jedenfalls eine Denkpause verordnet. Im Jänner hat er die Einrichtung einer hochrangigen Expertengruppe angekündigt.
Drei Lösungen sind denkbar. Erstens: Die Reform wird unverändert durchgezogen. Das ist aber unwahrscheinlich; zu groß ist die Gruppe der Widerständler (außer Österreich sind das Deutschland, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Portugal, Rumänien, Spanien, Griechenland, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Bulgarien). Zweitens: die Frist wird erstreckt. Drittens könnten die Staaten selbst entscheiden, in welchem Umfang sie die Pflanzrechte freigeben – eine Lösung, die den Nachteil hat, dass man als Minister nicht mehr „Brüssel“ verantwortlich machen kann.
Auf einen Blick
Seit 1978 gilt in der EU eine strenge Beschränkung der Anbaurechte für Rebstöcke. Zudem wurden große Anbauflächen mit-hilfe von EU-Förderungen gerodet.
Ab 2015 schlägt das Pendel in die andere Richtung: Die Beschränkung der Anbaurechte wird aufgehoben. Das soll es besonders geschäftstüchtigen Winzern erleichtern, ihre Produktion auszuweiten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2012)