Außereuropäische Firmen sollen von Ausschreibungen über mehr als fünf Millionen Euro gesperrt werden, wenn ihre Heimatländer Europäer diskriminieren. Besonders übel treibt es China.
Brüssel. Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg' auch keinem anderen zu: Diesem Sprichwort folgt der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform des Rechts für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Nach dem Willen der Brüsseler Behörde soll es außereuropäischen Firmen künftig verwehrt sein, um öffentliche Aufträge über mehr als fünf Millionen Euro mitzubieten, wenn ihre Herkunftsländer europäischen Unternehmen den freien Zugang zu staatlichen Vergabeverfahren versperren.
Denn die Diskriminierung europäischer Unternehmer in Übersee ist heutzutage der Normalfall, wie die Statistiken der Kommission zeigen. Europäer bekommen derzeit jährlich außerhalb der EU nur den Zuschlag für öffentliche Aufträge im Gesamtausmaß von rund zehn Milliarden Euro. Das sind magere 0,08Prozent aller europäischen Exporte von Waren und Dienstleistungen. Diskriminierende Beschränkungen verwehren den europäischen Firmen weitere Marktanteile von rund zwölf Milliarden Euro.
China versperrt sich Europäern
Besonders übel treibt es China. Theoretisch ist für nicht chinesische Unternehmen ein Markt von rund 83Milliarden Euro an staatlichen Aufträgen offen. Praktisch schauen die Europäer aber fast immer durch die Finger. „Es gibt Märkte wie jenen für den Eisenbahnbau, die praktisch völlig verschlossen sind“, sagte EU-Dienstleistungskommissar Michel Barnier am Mittwoch bei der Vorstellung des Vorschlags.
Doch auch die USA, Japan, Brasilien, die Türkei, Indien und Russland verwehren den Europäern die Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben, während ihre Unternehmen von der Offenheit des EU-Marktes profitieren. Ein Zahlenvergleich: Rund 85Prozent der europäischen öffentlichen Aufträge sind für Anbieter aus Drittstaaten zugänglich. Umgekehrt trifft das in den USA für 32Prozent des Marktes, in Japan für 28Prozent des Marktes zu.
Die EU-Verordnung muss von den 27Mitgliedstaaten und dem Europaparlament beschlossen werden und könnte in der zweiten Hälfte 2013 in Kraft treten. Sie sieht vor, dass die Kommission bei Aufträgen über der Fünf-Millionen-Euro-Schwelle binnen zwei Monaten prüft, ob das betreffende Drittland ein Abkommen auf Gleichbehandlung mit der EU geschlossen hat. Ebenso soll die Kommission als Sanktion gegen wiederholte Diskriminierung europäischer Unternehmen Firmen des betreffenden Landes den Zugang zu Vergabeverfahren in Europa verwehren.
„Die Idee ist nicht, unsere Märkte zu schließen, sondern andere dazu zu animieren, ihre Märkte auch zu öffnen“, sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht. Vor einer chinesischen Revanche hat er keine Angst: „Wenn man Angst hat, muss man etwas anderes als Politik machen.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2012)