Der im Jänner als Landesrat zurückgetretene Politiker muss sich in der Causa Birnbacher verantworten. Ihm und drei weiteren Angeklagten wird Untreue vorgeworfen.
Die Justiz erhebt Anklage gegen den Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz. Der im Jänner als Landesrat zurückgetretene Politiker muss sich in der sogenannten Causa Birnbacher verantworten. Das gab die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Donnerstag bekannt.
Auch der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher und die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, werden angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten das Verbrechen der Untreue vor.
Ein mündlicher Auftrag, den Martinz 2007 gemeinsam mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider an seinen Steuerberater Dietrich Birnbacher erteilt hat, bringt den Politiker vor Gericht. Birnbacher hatte beim Verkauf der Kärntner Hypo Bank an die BayernLB für knapp sechs Seiten Gutachten sechs Millionen Euro Honorar kassiert. Ursprünglich waren ihm sogar zwölf Millionen zugesichert worden. Das Problem dabei: Martinz und Haider beauftragten den Steuerberater quasi als Privatpersonen, begründet wurde dies von den beiden nachträglich damit, dass nur so die nötige Geheimhaltung sichergestellt gewesen wäre.
Bezahlen sollte das Honorar die Kärntner Landesholding. Sie verwaltete die Eigentumsanteile des Landes an der Bank, trat daher formell auch als Verkäufer auf. Die Holding trat nachträglich in die Vereinbarung von Martinz und Haider mit Birnbacher ein. Ein entsprechendes Schreiben wurde einfach um ein Jahr rückdatiert. Gutachten von Deloitte, Rudolf Siart und Gerhard Altenberger (auch WU-Professor Christian Nowotny und Strafrechtler Wolfgang Brandstetter wurden engagiert), sollten die Honorarhöhe rechtfertigen. Dabei stellte sich offenbar heraus, dass die zwölf Millionen "nicht darstellbar" waren, Birnbacher musste eine Reduktion auf die Hälfte akzeptieren. Die Landesholding bezahlte die sechs Millionen, die Justiz sah vorerst keinen Handlungsbedarf.
Gutachter: Maximal 200.000 Euro angemessen
2010 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und ein Gutachter beauftragt, die Angemessenheit des bezahlten Honorars zu überprüfen. Der Düsseldorfer Gutachter Frank A. Schäfer erhielt den Auftrag. Seine Expertise fiel vernichtend aus. In seinem Gutachten heißt es etwa: "Ob, und wenn ja welche Tätigkeiten von Dr. Birnbacher mit Blick auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erbracht wurden, lässt sich auf Grund der Mündlichkeit der Leistungserbringung nicht beurteilen. Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt derartige Leistungen erbracht wurden, sind den Akten nicht zu entnehmen. Wenn solche Leistungen erbracht wurden, sind sie jedenfalls als eher investmentbankuntypisch zu bezeichnen." Für den Job wäre eine Honorierung wie für einen Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, also 100.000 bis 200.000 Euro (netto), angemessen gewesen.
Martinz ließ sich umgehend von einem anderen Gutachter bescheinigen, dass er und die Landesholding, deren Aufsichtsratsvorsitzender er damals war, in der Causa korrekt gehandelt hätten. Die Justiz sieht das offenbar anders und wirft Martinz, den Holding-Vorständen und Birnbacher Untreue vor.
Martinz: "Zum Wohle des Landes gehandelt"
Am 16. Jänner dieses Jahres war Martinz überraschend von seinen Posten als Landesrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Kärntner Landesholding zurückgetreten. Er begründete seinen Schritt mit einer bevorstehenden Anklage gegen ihn, die zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht vorlag.
Der ÖVP-Chef beteuert, dass er nichts Unrechtes getan habe. Er habe "zum Wohle des Landes gehandelt", erklärte Martinz am Donnerstag in einer Aussendung.
Megymorez und Xander teilten mit, sie seien "nach wie vor überzeugt, rechtlich richtig gehandelt zu haben". Drei Gutachten gerichtlich beeideter Sachverständiger hätten die Angemessenheit des Birnbacher-Honorars von 5 Mio. Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer bestätigt, weitere zwei Gutachten anerkannter Universitätsprofessoren hätten die Übernahme des schließlich deutlich reduzierten Birnbacher-Honorars als zulässig qualifiziert.
(APA)