Parteispenden: Ausnahme für Vereine?

Günther Kräuter
Günther Kräuter (c) REUTERS (HERWIG PRAMMER)
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Laut SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter werden parteinahe Vereine Spenden nicht offenlegen. Die ÖVP dementiert und denkt an die Abschaffung staatlicher Parteisubventionen.

Wie kann man die Parteifinanzierung transparenter machen? Die Frage stellt sich angesichts von U-Ausschuss und Druckkostenbeitragsdebatte immer dringender. Allein: Die Antwort der Regierung lässt auf sich warten. Denn während SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter in der Sonntagsausgabe des „Kurier“ von einem de facto fertigen SPÖ/ÖVP-Entwurf für ein neues Gesetz spricht, kann ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch zufolge „von einer Einigung keine Rede“ sein.

Laut Kräuter sehen die Eckpunkte der geplanten Regelung so aus: Künftig werden Parteispenden ab 7000 Euro in einem jährlichen Transparenzbericht veröffentlicht, Großspenden ab 50.000 Euro sollen sofort bekannt gegeben werden. Staatsnahe Firmen werden mit einem Spendenverbot belegt, Spenden aus dem Ausland sollen nicht mehr erlaubt sein. So weit, so erwartbar – auch wenn Politikwissenschaftler Hubert Sickinger gegenüber der „Presse“ moniert, dass die 7000-Euro-Grenze für Spenden auf kommunaler Ebene zu hoch sei. 1000 bis 2000Euro seien hier angemessen. Der Knackpunkt liegt aber anderswo – bei den parteinahen Vereinen und Vorfeldorganisationen: Kräuter zufolge sind im Entwurf Teilorganisationen wie die roten Gewerkschafter oder der schwarze ÖAAB nicht von der Offenlegungspflicht umfasst. Stimmt nicht, protestiert die ÖVP. Es werde keine Ausnahmen geben, so ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch. Auch der SPÖ-Klub schwächt auf „Presse“-Nachfrage ab: Man sei nicht prinzipiell gegen eine Einbeziehung parteinaher Organisationen. Es gehe um das Wie.

Sickinger: „Das ist eine Ausrede“

Kräuter, der auch will, dass Parteien weiter Unternehmen betreiben dürfen, argumentiert, dass ein parteinaher Verein nicht exakt zu definieren sei. Zudem bestehe die Gefahr, dass Vereine sich durch Statutenänderungen der Offenlegungspflicht entziehen. Für Sickinger sticht das Argument nicht: „Das ist eine Ausrede.“

Man könne nämlich klar festlegen, welche Organisationen erfasst sein sollen – alle, die sich parteipolitisch um bestimmte Berufs- (z.B. Bauern) oder Altersgruppen (z.B. Senioren) kümmern, plus die politischen Frauenorganisationen. Dass die Parteien dem Entwurf zufolge ohnehin Spenden von parteinahen Vereinen offenlegen müssten, genüge nicht. Auch die Generalklausel, die Kräuter vorsieht, ist für Sickinger kein Ersatz: Demnach ist die Umgehung der Offenlegung von Spenden und Spendern absolut verboten.

Das wäre der Fall, wenn ein Unternehmer einem Verein das Geld zur Weiterleitung gibt, selbst aber anonym bleibt. Sickinger nennt das eine „Lex Industriellenvereinigung“. In dem Fall soll es Kräuter zufolge zusätzlich zu Verwaltungsstrafen sogar Haftstrafen für Spender und Nehmer geben.

Die Frage der Teilorganisationen ist aber nicht die einzige, die für Aufregung zum Thema sorgt: Erneut betonte Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) am Wochenende, dass er sich eine Abschaffung der Parteiförderung vorstellen könne. Wobei fraglich ist, wie ernst die Idee ist. Derzeit wird das Budget der Parteien zu zwei Dritteln aus direkten staatlichen Subventionen gespeist. Ihre Abschaffung würde einen drastischen Umbau der Strukturen aller Parteien nach sich ziehen, sagt Sickinger: „Auch wenn die ÖVP im Vergleich zu den anderen Parteien bei den Spenden die Nase vorne hat, müsste sie zwei Drittel ihres Personals abbauen.“

Darüber hinaus würde sich die Abhängigkeit von den Bünden, vor allem dem finanzstarken Bauern-und Wirtschaftsbund verstärken. Diese sammeln die Mitgliedsbeiträge ein, die Aufteilung auf Bundes- und Landesparteien ist Verhandlungssache. Sickinger hält eine Abschaffung der staatlichen Finanzierung generell für keine gute Idee, weil man sich noch stärker von der Wirtschaft abhängig mache.

Auf einen Blick

Mehr Transparenz. Noch immer ist die Regierung ein Gesetz für eine strengere Regelung der Parteienfinanzierung schuldig. Diese ist Teil des „Transparenzpakets“. Bisher wurde nur das Medientransparenzgesetz umgesetzt. Zwischen ÖVP und SPÖ hakt es vor allem bei der Frage, ob parteinahe Vereine und Teilorganisationen Spenden offenlegen müssen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2012)

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