OGH: Osterhase von Hauswirth braucht andere Schleife

Der Oberste Gerichtsjahr entschied den Osterhasenstreit zugunsten von Lindt
Der Oberste Gerichtsjahr entschied den Osterhasenstreit zugunsten von Lindt(c) APA (Franz Hauswirth Gmbh / Dpa)
  • Drucken

Der jahrlange Osterhasenstreit mit Lindt & Sprüngli wurde durch ein OGH-Urteil beendet. Der Prachthase von Hauswirth verletzt die Markenrechte.

Kurz vor Ostern ist im Streit um den Schokohasen der burgenländischen Firma Hauswirth eine endgültige Entscheidung gefallen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat entschieden, dass der in Goldfolie gehüllte Prachthase mit seiner roten bzw. rot-weiß-roten Schleife die Markenrechte, die der Schweizer Großkonzern Lindt & Sprüngli an seinem Goldhasen hält, verletzt. Das berichtete das "WirtschaftsBlatt" in seiner Montagausgabe. Geschäftsführer Roman Hauswirth sprach gegenüber der APA von einem "Worst-Case-Szenario", meinte aber: "Eine unangenehme Entscheidung ist besser als keine."

Seit 2004 beschäftigen sich die Gerichte mit dem Schokoladeprodukt. Nun hat der OGH das Vorliegen von Verwechslungsgefahr bejaht. Hauswirth werde das Urteil "respektieren" und Vorschläge machen, wie der Hase in Zukunft aussehen soll. Er hofft, dass es von der Gegenseite "vielleicht auch ein Entgegenkommen gibt". Für den Geschäftsführer ist es "tragisch, dass es so ausgegangen ist", die Entscheidung des OGH könne er nicht nachvollziehen bzw. verstehen.

56.000 Euro Verfahrenskosten

Auf die burgenländische Firma kommen nun Verfahrenskosten der Klagspartei in der Höhe von 56.000 Euro zu. Außerdem erwarten Hauswirth entweder Schadensersatzforderungen oder die Nachzahlung von Lizenzgebühren, erklärte er. Seitens Lindt & Sprüngli hieß es gegenüber dem "WirtschaftsBlatt", man sei "nicht bestrebt, Hauswirth zu vernichten, will aber keine Plagiate am Markt".

Das heurige Ostergeschäft ist von dem Urteil nicht beeinflusst, denn "das ist de facto gelaufen". Für 2013 erhofft sich der Geschäftsführer, dass ein neu gekleideter Prachthase in den Regalen steht.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.