Kärnten will Vorratsdatenspeicherung bekämpfen

ARCHIV - An einen Server angeschlossene Datenkabel sind am 14. Dezember 2009 in Stuttgart, Baden-Wuer
AP (Thomas Kienzle)
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SERIE Die Landesregierung will die entsprechenden Gesetze vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. In Deutschland hatte eine derartige Beschwerde Erfolg.

Wenige Tage vor Inkrafttreten der neuen Vorratsdatenspeicherung schießt Kärnten quer. In einer Aussendung kündigt Landeshauptmann Dörfler an, einen Anfrag auf Aufhebung der relevanten Bestimmungen vor dem Verfassungsgerichtshof einzubringen. Die Vorratsdatenspeicherung greife "in unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte ein", wird Dörfler zitiert. Die verdachtsunabhängige Speicherung aller Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert, ge-SMS-t oder ge-E-Mailt hat, würde "eine quasi Rundum-Überwachung" ermöglichen.

Dass der Verfassungsgerichtshof allerdings noch vor dem 1. April, wenn die entsprechenden Gesetzesänderungen gültig werden, eine Entscheidung fällt, gilt als äußerst unwahrscheinlich. In Deutschland hatte aber eine entsprechende Beschwerde Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die Gesetzesbestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt. Bislang konnte der deutsche Gesetzgeber allerdings noch keinen Ersatz dafür produzieren. Nun droht deshalb eine EU-Strafe. Durch eine Richtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Serie Vorratsdatenspeicherung

Ab 1. April 2012 müssen Internet-, Telefon- und Mobilfunkbetreiber alle Verkehrsdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig sechs Monate lang speichern. DiePresse.com informiert bis dahin mit einer Serie über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung und ihre Auswirkungen.

(Red.)


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