Invaliditätspension: Steirer sägt sich Fuß ab

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Ein arbeitsloser Steirer soll sich Montagfrüh selbst verstümmelt haben, um beim Gesundheitscheck der Pensionsversicherung als arbeitsunfähig eingestuft zu werden und Anspruch auf Invaliditätspension zu bekommen.

Wien/APA/gr. Ein arbeitsloser Steirer hat sich Montagfrüh offenbar absichtlich mit einer Säge den linken Fuß abgetrennt und diesen danach in den Ofen geworfen – möglicherweise, um bei einem Gesundheitscheck der Pensionsversicherung als arbeitsunfähig eingestuft zu werden und Anspruch auf Invaliditätspension zu bekommen.

Der 56-jährige Arbeitslose aus Mitterlabill im Bezirk Feldbach hätte einen Termin bei der „Gesundheitsstraße“ der Pensionsversicherung der Angestellten (PVA) wahrnehmen sollen – wo mehrere Ärzte für alle beteiligten Behörden verbindlich den Gesundheitszustand von Personen begutachten, die einen Antrag auf Invalidenrente einbringen.

Dazu kam es aber nicht: In der Nacht auf Montag montierte der Mann eine elektrische Kappsäge auf zwei Sesseln im Heizraum seines Hauses und fixierte sie mit Nägeln. Er entfernte ein Schutzblech und fixierte den Sicherheitsschalter, der das Gerät automatisch deaktiviert hätte, sobald er losgelassen wird, mit einem Kabelbinder.

Gegen fünf Uhr früh setzte der 56-Jährige dann sein linkes Bein oberhalb des Knöchels an dem Arbeitsgerät an und sägte sich bei vollem Bewusstsein den Fuß ab. Danach warf er den abgetrennten Fuß in den Ofen und rief anschließend die Polizei. Nach Eintreffen der Beamten wurde der Mann per Hubschrauber ins LKH Graz gebracht – die Lebensgefahr konnte gebannt, der Fuß jedoch nicht mehr angenäht werden. Wegen des starken Blutverlusts musste der Oststeirer in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden.

Keine Pension, Haft droht

Sollte ärztlich festgestellt werden, dass der Mann zurechnungsfähig war und er sich den Fuß tatsächlich vorsätzlich abgeschnitten hat, hätte er allerdings keinen Anspruch auf Invaliditätspension – stattdessen könnte ihm noch ein Strafverfahren wegen Versicherungsmissbrauchs drohen: Auf Selbstverstümmelung, um sich eine Versicherungsleistung zu erschleichen, stehen nämlich bis zu sechs Monate Haft.

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