18,5 Mio. Euro Kartellstrafe für Beschlägefirma Maco

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Die EU-Kommission hat gegen neun Hersteller von Fensterbeschlägen eine Kartellstrafe von insgesamt 86 Millionen Euro verhängt.

Die EU-Kommission hat eine Strafe von 86 Millionen Euro gegen neun Hersteller von Fensterbeschlägen wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Unter den Bestraften ist auch die Salzburger Firma Maco, die eine Geldbuße von 18,5 Millionen Euro zu zahlen hat, wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel bekanntgab.

Aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit der EU-Kommission nach der Kronzeugenregelung wurde Maco die Strafe um 25 Prozent reduziert. Bei den anderen Mitgliedern des Preiskartells handelt es sich um die deutschen Unternehmen Roto, Gretsch-Unitas, Siegenia, Winkhaus, Hautau, Fuhr und Strenger sowie um das italienische Unternehmen AGB. Die illegalen Preisabsprachen wurden nach Angaben der Kommission von November 1999 bis Juli 2007 durchgeführt.

Regelmäßige Kartelltreffen

"Die Kartellmitglieder trafen sich alljährlich in der dritten Novemberwoche bei den Tagungen der Fachverbände in Deutschland. Diese regelmäßigen Treffen wurden als 'Ständige Konferenz' bezeichnet", schilderte die Kommission die Praxis. "Am Morgen vor der offiziellen Tagung setzten sich die Beteiligten zusammen, um Preiserhöhungen für das Folgejahr festzulegen oder sich auf einen Materialteuerungszuschlag zu verständigen. Im Laufe des folgenden Jahres trafen sich die Kartellmitglieder erneut, um einander über die verschiedenen Schritte zu informieren, mit denen sie die vereinbarte Preiserhöhung umgesetzt hatten. Auch die lokalen Vertriebsstellen in ganz Europa hatten regelmäßige Kontakte, um den Erfolg des Kartells zu gewährleisten."

Wegen seiner Rolle als wichtigster Kronzeuge wurde Roto die Geldbuße vollständig erlassen, Gretsch-Unitas bekam einen 45-prozentigen Abschlag wegen seiner Mitwirkung an der Untersuchung.

Bereits im Juli 2007 hatte die EU-Kommission Razzien bei den Herstellern, darunter auch Maco, durchgeführt. Kartelle sind in der EU verboten. Unternehmen drohen bei illegalen Preisabsprachen Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.

(APA)

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