Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Österreich. Die EU kritisiert zu restriktive Glücksspielgesetze. Der heimische Glücksspiel-Monopolist Casinos Austria sieht dem Verfahren allerdings gelassen entgegen.
Die EU-Kommission wird an diesem Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich einleiten. Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bestätigte am Dienstag einen Bericht der britischen Tageszeitung "Financial Times", wonach die Kommission an Österreich, Italien und Frankreich wegen restriktiver Glücksspielgesetze ein Mahnschreiben richten wird.
Sollte sich die EU-Kommission in Folge nicht mit der Antwort der österreichischen Bundesregierung zufrieden geben, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Kommissionssprecher nannte keine Details, bestätigte aber, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen die genannten Staaten am Donnerstag auf der Tagesordnung der Brüsseler Behörde stünden.
Nach der Verhaftung der beiden österreichischen bwin-Vorstände in Frankreich im September hatte die EU-Kommission weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf den Gebiet der Sportwetten und des Glücksspiels einschränken. Bereits im April hatte die EU-Behörde in dieser Angelegenheit Mahnschreiben gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden gerichtet. In Österreich sind Sportwetten weitgehend liberalisiert.
Der heimische Glücksspiel-Monopolist Casinos Austria erwartet keine Aufweichung des Glücksspiel-Monopols in Österreich und Europa und sieht dem angekündigten Vertragsverletzungsverfahren gelassen entgegen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der EU-Rat und auch die österreichischen Höchstgerichte würden sich seit Jahren eindeutig gegen eine Aufweichung des Glücksspielmonopols aussprechen und hätten das Glücksspiel-Monopol zuletzt immer wieder bestätigt, sagte Casinos Austria-Generalbevollmächtigter Dietmar Hoscher am Dienstag. Österreich sei zudem in der EU eines der liberalsten Ländern in Bezug auf Glücksspiele, so seien etwa das kleine Glücksspiel und auch Sportwetten zugelassen. Neben Österreich habe nur Großbritannien in der EU den Sportwetten-Bereich liberalisiert, betonte Hoscher.
Ein Vertragsverletzungsverfahren gehöre zum Tagesgeschäft der EU-Kommission und impliziere nicht, dass die EU die österreichische Glücksspielordnung für rechtswidrig halte, meint Hoscher. Die EU-Kommission will wie berichtet am Donnerstag ein Mahnschreiben an die Republik Österreich versenden. Kann Österreich die Bedenken nicht ausräumen, wäre der nächste Schritt dann ein Schreiben an Österreich mit der Bitte um begründete Stellungnahme. Ist diese ebenfalls nicht befriedigend, folgt eine Klage vor dem EuGH.
Der Rechtsanwalt Norbert Gugerbauer hatte sich Medienberichten zufolge vor einem Jahr im Namen der Hotelbetriebs GmbH in Zell am See an die EU gewandt. Die Gesellschaft habe ein geplantes Casino nicht einrichten dürfen, weil die Casinos Austria über alle zwölf heimischen Casinos-Lizenzen verfüge. Gespräche mit den Casinos seien ergebnislos verlaufen. Die Republik Österreich muss nun nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens der EU einige Fragen beantworten, darunter jene nach dem tatsächlichen Bedarf an Casinos.
Durch die Casinos Austria liegt das Glücksspielmonopol in Österreich nach wie vor de facto beim Staat. Nutznießer einer Liberalisierung des Glücksspielmonopols in Österreich wären etwa die beiden börsenotierten Wettanbieter bwin und die Admiral Sportwetten AG, Hauptaktionärin des Glücksspielkonzerns Novomatic. (APA)