Die Budapester Regierung gibt den Forderungen der Europäischen Kommission betreffend der Unabhängigkeit der Justiz fast gänzlich nach und hofft, den Gang vors EU-Gericht raschestmöglich abwenden zu können.
Brüssel. Ungarns Regierung hat am Montag schriftlich auf die Vorwürfe der Europäischen Kommission betreffend die Unabhängigkeit der Justiz, der Datenschutzbehörde und der Notenbank reagiert. Im Gespräch mit der „Presse“ und anderen Medien gab sich Ungarns EU-Botschafter, Péter Györkös, zuversichtlich, die seit Mitte Jänner laufenden Vertragsverletzungsverfahren bald beenden zu können.
Einzig in einer Frage, die den ungarischen Datenschutz betrifft, hält es der Botschafter für möglich, dass die Budapester Argumente Brüssel nicht überzeugen und somit eine Klage vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg droht. Wie berichtet, hatte die Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán vergangenes Jahr beschlossen, das seit Anfang der 1990er-Jahre bestehende Amt des Datenschutzbeauftragten zum heurigen 1. Jänner durch ein Amt für Datenschutz zu ersetzen. Die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten hätte aber noch bis 2014 gedauert. Dass sein Amt während der laufenden Amtsperiode abgeschafft wurde, wertet die Kommission als Verstoß gegen die europarechtliche Pflicht, eine unabhängige Kontrolle des Datenschutzes herzustellen. Sie hätte hier eine Übergangsfrist für angebracht gehalten. Ungarn hält dem entgegen, dass man den Chef einer Behörde, die man abschafft, nun einmal nicht weiter bestellen kann, auch nicht vorübergehend.
Die Vorwürfe der Kommission betreffend die Notenbank hält er hingegen für ausgeräumt. Das bisherige gesetzliche Pensionsalter für Richter und Staatsanwälte wird zwar von 70 auf 62 Jahre herabgesetzt, dem Antrittsalter aller Berufsgruppen. Jedoch werde jeder öffentlich Bedienstete, der Kraft seines Amtes staatliche Gewalt ausübt (also auch Justizorgane), bei Vollendung des 62.Lebensjahrs einen Antrag stellen können, bis 70 weiter bestellt zu werden. Diese Übergangsregelung werde bis zum Jahr 2022 gelten. Rund 80Prozent der Richter zwischen 62 und 70 sind ohnehin schon in Rente.
Fortschritt bei Defizitverfahren
Auch in der Frage des ungarischen Defizitverfahrens und der Aussicht, als Strafe ab 2013 eine knappe halbe Milliarde Euro an EU-Förderungen zu verlieren, sieht es nach einer gütlichen Einigung aus. Mitte April wird die Regierung Ungarns – so wie jene aller 27 EU-Staaten – sein neues Konvergenzprogramm vorlegen. Es dürfte den Vorstellungen der Kommission betreffend die Budgetsanierung so weit entgegenkommen, dass die EU-Finanzminister beim übernächsten Ratstreffen im Juni das Defizitverfahren beenden können.
Präsidenten-Rücktritt Seite8
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2012)