Der nun bekannt gewordene Fall mit 600 Kindern wäre in Österreich verboten. Man darf nur für drei Paare Samen spenden. Und sobald ein Kind 14 ist, hat es ein Recht, etwas über seinen Vater zu erfahren.
Ein britischer Zeitungsbericht, laut dem ein inzwischen verstorbener Österreicher Vater von 600 Kindern sein soll, sorgt für Aufregung. Der Mann hat zwischen 1943 und 1962 tatkräftig in der Fruchtbarkeitsklinik seiner Frau in London mitgeholfen. Der Fall flog auf, weil sich Kinder auf die schwierige Suche nach ihrem leiblichen Vater machten. Hierzulande hätten sie es einfacher, ihren Erzeuger herauszufinden.
„Bei uns sind Spender im Gegensatz zu angloamerikanischen Staaten nicht anonym“, erklärt Michael Stormann, Leiter der Familienrechtsabteilung im Justizministerium. Sobald das Kind 14 ist, hat es ein Recht, etwas über seinen Vater zu erfahren – und zwar von der Krankenanstalt, in der die Samenspende erfolgte. Dafür muss das Kind aber mangels einer zentralen Anlaufstelle erst die Anstalt ausfindig machen. Die Mutter muss dem Kind bei der Suche nicht helfen: Die Mutter könne nämlich auch bei einer natürlichen Zeugung den Vater verschweigen, sagt Stormann im Gespräch mit der „Presse“. Es spreche rechtlich daher vieles dafür, dass auch das künstlich gezeugte Kind die Mutter nicht zwingen kann, Auskunft über den Ort der Samenspende zu geben. Der Spender wiederum kann nicht gezwungen werden, sich mit dem Nachwuchs zu treffen.
Keine Pflichten für den Spender
Zudem ist klargestellt, dass der Spender gegenüber den auf künstlichem Weg erzeugten Kindern keine finanziellen Pflichten hat. Der Samen einer Person darf laut Gesetz nur für „höchstens drei Ehen oder eheähnliche Lebensgemeinschaften verwendet werden“. Bei der Kinderzahl gibt es aber dann keine weitere Begrenzung: Wenn sich die drei Paare also viele Kinder wünschen, darf der Spender seinen Samen auch so oft bereitstellen. Verdienen darf er dabei aber nichts: Nur für den Zeitaufwand, den eine Spende mit sich bringt, darf der Geber des Samens einen kleinen Betrag erhalten.
Teuer wird es hingegen, wenn der Spender Wege findet, um mehr als drei Frauen mit Samenspenden zu versorgen. Dann droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7260 Euro. Die Strafe könne mehrfach verhängt werden, erklärt Verwaltungsrechtsprofessor Bernd-Christian Funk. Wer also statt an drei an acht Frauen Samen spendet, muss die Strafe fünf Mal bezahlen.
Bei der legalen Samenspende hingegen muss zuvor ein Notar feststellen, dass das Paar tatsächlich in Ehe oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Nachweis etwa durch einen gemeinsamen Wohnsitz) lebt. Zudem muss immer nachgewiesen werden, dass das Paar aus eigenem Bemühen keine Kinder produzieren kann.
Generell verboten ist in Österreich die Eizellenspende. Zudem ist eine Samenspende nicht nur bei Singles, sondern auch bei homosexuellen Paaren ausgeschlossen. Zwei Lesben klagten dagegen, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs steht noch aus. Wer sich nicht an das heimische Recht halten will, kann zwar problemlos zur künstlichen Fortpflanzung ins Ausland ausweichen. Bei der Rückkehr nach Österreich können sich aber familienrechtliche Probleme ergeben.
Auf einen Blick
Den Samen dürfen Spender in Österreich nur maximal drei Paaren zur Verfügung stellen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss bis zu 7260 Euro Strafe zahlen. Die Paare müssen zudem verheiratet sein oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Spenden an Homosexuelle und an Singles sind untersagt. Das Kind, das aus einer Samenspende resultiert, hat mit 14 Jahren das Recht, den Namen seines Vaters zu erfahren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2012)