Der Kampf um die Käsekrainer beginnt

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Herkunftsbezeichnung. Österreich wird einen slowenischen EU-Antrag auf Exklusivrechte für Krainer Würste bekämpfen. Das wäre möglicherweise das Ende der Käsekrainer. Doch die Argumentation wird schwierig.

Wien. Für die Wiener wäre eine von Brüssel erzwungene Namensänderung kein Problem. Hier heißt die „Käsekrainer“ traditionell sowieso „Eitrige“, und diesen Namen will in der EU mit großer Sicherheit auch in Zukunft niemand okkupieren – nicht einmal die Slowenen. Die haben nämlich zum Ärger der heimischen Fleischereibetriebe den Antrag in Brüssel eingebracht, den Begriff „Krainer“ als slowenische Herkunftsbezeichnung schützen zu lassen. Das wäre möglicherweise das Ende der Käsekrainer – der Wurst mit 20-prozentigem Emmentaler-Anteil. Sie könnte dann nur noch unter anderer Bezeichnung in Österreich verkauft werden.

Die Folgen einer so erzwungenen Namensänderung wären teuer, den Herstellern drohen Umsatzeinbußen. Die Wirtschaftskammer, das Landwirtschaftsministerium und auch das Patentamt haben deshalb bereits angekündigt, gemeinsam den Antrag der slowenischen Regierung zu beeinspruchen. Sechs Monate haben sie nun Zeit, Gegenargumente einzubringen. Diese Aufgabe wird freilich schwierig.

In Graz erfunden

Dass die „Krain“ einst zu Österreich gehörte, wird in der Argumentation wenig helfen. Das ehemalige Herzogtum, in dem die fetthaltige Wurst noch heute gerne gegessen wird, ging 1918 an Slowenien. Etwas mehr Chance hätte eine Differenzierung zwischen Krainer Wurst und der in Österreich verbreiteten Käsekrainer. Letztere soll nämlich nicht im heutigen Slowenien, sondern in Graz erfunden worden sein.

Die Herkunftsbezeichnungen sorgten bereits in der Vergangenheit für mehrere Konflikte in der EU. So beanspruchte beispielsweise Tschechien die Herstellung von Karlsbader Oblaten. Das war problematisch, weil die süßen Scheiben mit gleicher Bezeichnung auch von Betrieben ehemaliger sudetendeutscher Flüchtlinge in Deutschland hergestellt werden. In diesem Fall hatte ein Expertenkomitee in Brüssel zugunsten Tschechiens entschieden. Noch läuft hier eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Hersteller in Deutschland haben den Kampf noch nicht aufgegeben.

Österreich hat selbst mehrere Produktnamen schützen lassen – vom Vorarlberger Bergkäse über den Tiroler Speck bis zum steirischen Kürbiskernöl. Alle diese Produkte dürfen nur dann unter diesem Namen vermarktet werden, wenn sie tatsächlich in der angeführten Region produziert wurden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.04.2012)

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