Herkunftsbezeichnung. Österreich wird einen slowenischen EU-Antrag auf Exklusivrechte für Krainer Würste bekämpfen. Das wäre möglicherweise das Ende der Käsekrainer. Doch die Argumentation wird schwierig.
Wien. Für die Wiener wäre eine von Brüssel erzwungene Namensänderung kein Problem. Hier heißt die „Käsekrainer“ traditionell sowieso „Eitrige“, und diesen Namen will in der EU mit großer Sicherheit auch in Zukunft niemand okkupieren – nicht einmal die Slowenen. Die haben nämlich zum Ärger der heimischen Fleischereibetriebe den Antrag in Brüssel eingebracht, den Begriff „Krainer“ als slowenische Herkunftsbezeichnung schützen zu lassen. Das wäre möglicherweise das Ende der Käsekrainer – der Wurst mit 20-prozentigem Emmentaler-Anteil. Sie könnte dann nur noch unter anderer Bezeichnung in Österreich verkauft werden.
In der EU können landwirtschaftliche Erzeugnisse, deren Qualität oder Eigenschaften in engem Zusammenhang mit einer Region stehen, geschützt werden. Die geschützte Ursprungsbezeichnung des Gailtaler Almkäses bedeutet, dass nur Käse aus dem Gailtal diesen Namen tragen darf. (c) Rita Newman
Gleiches gilt für den Vorarlberger Alpkäse. Wobei die Milch von Sennereien der Region stammen muss.Gesamt gibt es in der EU 849 geschützte Produkte. (c) Rupp
Ebenso der Bergkäse. Der wichtigste Unterschied zum Alpkäse ist, dass der Bergkäse nicht so lange reifen muss. (c) Rupp
Der Graukäse hingegen muss nur zehn bis 14 Tage reifen. (c) Lieb Thomas GmbH
Wichtig beim Tiroler Almkäse ist, dass er wirklich nur aus Almmilch auf einer Alm produziert wird. Die Kühe bekommen auch kein Trockenfutter sondern fressen nur Almgras und Kräuter, was sich natürlich auf den Geschmack auswirkt.
Im Gegensatz dazu dürfen die Kühe für den Tiroler Bergkäse auch im Tal gehalten werden.
EU-weit geschützt ist das Obst, nicht der Schnaps aus der Wachau. Und zwar dann, wenn die Marillen wirklich in der Wachau wachsen.
Der Graumohn ist das letzte Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Die nun folgenden tragen die nicht ganz so strenge "geschützte geographische Angabe". (c) Rita Newman
Gailtaler Speck darf nur genannt werden, wo von der Geburt des Ferkels bis zur Schlachtung alle wesentlichen Details im Gailtal durchgeführt wurden. (c) Rita Newman
Seit 1996 trägt auch der Marchfeldspargel das Kürzel "g.g.A" für "geschützte geographische Angabe".
Anfang 2009 kam auch der Steirische Kren in den Genuss des EU-Schutzes. Obwohl der Kren in erster Linie eine Spezialität der Südoststeiermark ist, gilt das Qualitätssiegel für Anbauer im gesamten Bundesland. Jährlich werden in der Steiermark rund 4.000 Tonnen Kren auf einer Anbaufläche von rund 300 Hektar produziert. (c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
Kaum ein anderes Produkt Österreichs ist so mit einem Bundesland verbunden wie Kernöl mit der Steiermark. (c) APA (WOLFGANG WEHAP)
Beim Tiroler Speck gibt es sogar ein Verbot für ähnliche Produktnamen: Niemand darf seine Produkt Zillertaler Speck, Paznauner Speck etc. nennen.
Auch der "Mostviertler Birnenmost" ist seit 2011 geschützt. Die bestehende Produzentengemeinschaft "Mostviertler Birnmost" hat einige Qualitätskriterien für zukünftige Mitglieder festgelegt. So muss der Most mindestens 17 von 20 Punkten bei einer Blindverkostung durch eine Jury erreichen. Außerdem darf er nicht billiger sein als 3,50 pro Liter. Beim Heurigen muss ein Vierterl mindestens 1,50 Euro kosten. (c) Genussregion
Österreichische Produkte unter EU-Schutz
Die Folgen einer so erzwungenen Namensänderung wären teuer, den Herstellern drohen Umsatzeinbußen. Die Wirtschaftskammer, das Landwirtschaftsministerium und auch das Patentamt haben deshalb bereits angekündigt, gemeinsam den Antrag der slowenischen Regierung zu beeinspruchen. Sechs Monate haben sie nun Zeit, Gegenargumente einzubringen. Diese Aufgabe wird freilich schwierig.
In Graz erfunden
Dass die „Krain“ einst zu Österreich gehörte, wird in der Argumentation wenig helfen. Das ehemalige Herzogtum, in dem die fetthaltige Wurst noch heute gerne gegessen wird, ging 1918 an Slowenien. Etwas mehr Chance hätte eine Differenzierung zwischen Krainer Wurst und der in Österreich verbreiteten Käsekrainer. Letztere soll nämlich nicht im heutigen Slowenien, sondern in Graz erfunden worden sein.
Die Herkunftsbezeichnungen sorgten bereits in der Vergangenheit für mehrere Konflikte in der EU. So beanspruchte beispielsweise Tschechien die Herstellung von Karlsbader Oblaten. Das war problematisch, weil die süßen Scheiben mit gleicher Bezeichnung auch von Betrieben ehemaliger sudetendeutscher Flüchtlinge in Deutschland hergestellt werden. In diesem Fall hatte ein Expertenkomitee in Brüssel zugunsten Tschechiens entschieden. Noch läuft hier eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Hersteller in Deutschland haben den Kampf noch nicht aufgegeben.
Österreich hat selbst mehrere Produktnamen schützen lassen – vom Vorarlberger Bergkäse über den Tiroler Speck bis zum steirischen Kürbiskernöl. Alle diese Produkte dürfen nur dann unter diesem Namen vermarktet werden, wenn sie tatsächlich in der angeführten Region produziert wurden.
Lang, vielleicht schon zu lang, hat die „Pizzicato“-Redaktion darauf gewartet, gehofft, ja gebetet, dass die Kollegen vom EU-Ressort die Sache in die Hand nehmen.
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