Breivik will im Prozess zum Utöya-Massaker aussagen, er habe in Notwehr gehandelt. Die Chancen damit durchzukommen sind gering. Am Montag beginnt der Prozess in Oslo.
Am Montag beginnt in Oslo der Prozess gegen Anders Behring Breivik. Der 33-Jährige hat gestanden das Attentat in der norwegischen Hauptstadt und das Massaker an Teilnehmern eines Ferienlagers verübt zu haben. Seine Anwälte wollen dennoch auf Freispruch plädieren. Breivik werde aussagen, er habe in Notwehr gehandelt, sagte sein Verteidiger Geir Lippestad der Freitagausgabe der Zeitung "Dagbladet". Der Anwalt räumte allerdings ein, dass Breivik damit vor Gericht wohl kaum Erfolg haben werde.
"Technisch gesehen haben wir aber keine andere Wahl, als seine Argumente darüber vorzutragen, warum er das getan hat", sagte der Anwalt. Es werde hart sein, der Aussage Breiviks zuzuhören. Der rechtsradikale Extremist und Islamhasser muss sich für den Tod von 77 Menschen verantworten, darunter viele Jugendliche. Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und acht Menschen getötet. Dann hatte er 69 meist jugendliche Teilnehmer eines Ferienlagers der regierenden Sozialdemokraten auf der Insel Utöya erschossen.
Der 33-Jährige hat die Taten gestanden, bezeichnet sich aber als unschuldig. Nach seiner Festnahme hatte Breivik angegeben, einen Krieg gegen die Islamisierung Europas zu führen. Er habe mit seinen Taten die norwegische Regierung für die seiner Meinung nach laxe Einwanderungspolitik bestrafen wollen.
Gutachten: Breivik ist schuldfähig
Breivik war diese Woche in einem neuen psychiatrischen Gutachten für schuldfähig befunden worden. Bei einer Verurteilung könnte er somit ins Gefängnis kommen. Den Richtern liegt aber auch ein anderes Gutachten vor, das ihn als geisteskrank und nicht zurechnungsfähig einstuft. In diesem Fall würde Breivik bei einem Schuldspruch in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen. Das Gericht wird die Verfasser beider Gutachten in dem Prozess anhören.
Kein "lebenslang" in Norwegen
Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe in ihrem Strafrecht abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis. Der Attentäter Anders Behring Breivik kann bei einer Verurteilung dennoch für immer hinter Gittern bleiben. Schon beim Urteilsspruch kann das Gericht die sogenannte Verwahrung verhängen, deren Ende ungewiss ist. Nach 21 Jahren kann die Strafe zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Die Anzahl der Verlängerungen um jeweils fünf Jahre ist nicht begrenzt. Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig eingestuft werden, kommen ähnlich wie in Österreich in eine geschlossene Fachklinik. Ein Staatsanwalt kann den Aufenthalt dort alle drei Jahre verlängern, der Straftäter einmal im Jahr seine Entlassung beantragen.
(Ag.)