Eine Amnestie für Hinterzieher von Mehrwertsteuer ist laut Kommission nicht erlaubt: "Wenn die Mehrwertsteuer betroffen ist, kann man als Mitgliedstaat keine Amnestie erteilen."
Brüssel/Wien/Go/Red./Apa. Die Europäische Kommission hält einen Teil des Schwarzgeld-Steuerabkommens zwischen Österreich und der Schweiz für vermutlich EU-rechtswidrig. Konkret geht es um die Amnestie für Hinterzieher von Mehrwertsteuer. „Wenn die Mehrwertsteuer betroffen ist, kann man als Mitgliedstaat keine Amnestie erteilen“, sagte die Sprecherin von Steuerkommissar Algirdas Šemeta auf Anfrage der „Presse“. Grund dafür ist, dass Teile der Mehrwertsteuereinnahmen in den EU-Haushalt fließen. Der Rest des Abkommens sei europarechtlich in Ordnung. „Österreich muss aber als EU-Mitglied die europäischen Gesetze respektieren“, sagte die Sprecherin. Die Prüfung dieser Frage werde „einige Wochen“ dauern.
In Wien war man darüber erstaunt. „Das ist ja kein Amnestieabkommen, sondern eines über Abgeltungssteuern. Wir haben uns am revidierten deutschen Abkommen mit der Schweiz orientiert, dem die Kommission zugestimmt hat“, sagte Harald Waiglein, der Sprecher des Finanzministeriums.
Probleme mit Liechtenstein
Auch das geplante Schwarzgeldabkommen mit Liechtenstein („Die Presse“ berichtete) dürfte nicht ganz glatt über die Bühne gehen. Es sei viel „komplexer“, sagte Finanz-Staatssekretär Andreas Schieder am Dienstag vor dem Ministerrat. Man könne deshalb weder über den Zeithorizont noch über die zu erwartende Summe Prognosen abgeben.
Die „rechtliche und politische Komplexität“ ergibt sich unter anderem daraus, dass Österreich in Liechtenstein nicht nur Schwarzgeldkonten, sondern auch Stiftungen „knacken“ will. Österreicher verfügen über mehr als 5000 Stiftungen im Fürstentum, die sehr intransparent sind. Auf sehr vielen von ihnen wird Schwarzgeld vermutet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2012)