Israelitengesetz: "Dass man andere Gruppen im Regen stehen lässt, ist ärgerlich"

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Symbolbild(c) EPA (GEORGI LICOVSKI)
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Experte Richard Potz kritisiert die Bevorzugung der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in der Novelle des Israelitengesetzes. Man müsse auf die verschiedenen Richtungen des Judentums besser Rücksicht nehmen.

Wien. Am Donnerstag will das Parlament das neue Israelitengesetz beschließen. Die Modernisierung ist nötig, weil sich in dem 120 Jahre alten Gesetz antiquierte Bestimmungen finden – etwa, dass der Landeshauptmann einen Rabbiner ablehnen darf. Für Ärger sorgt das Gesetz aber bei liberalen Juden. Sie kritisieren, dass das Gesetz künftig der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) die Macht gibt, zu entscheiden, wann eine neue Kultusgemeinde gegründet werden darf. Dabei gebe es aber – wie etwa bei den Christen auch – verschiedene Glaubensausrichtungen.

Die Besonderheiten des Judentums im Gesetz abzubilden, sei „nicht so leicht“, räumt Richard Potz, Leiter des Instituts für Religionsrecht an der Universität Wien, ein. Gleichzeitig betont er im Gespräch mit der „Presse“ aber, dass man auf die verschiedenen Richtungen des Judentums im Gesetz besser Rücksicht nehmen müsste. Dass man nun „andere Gruppierungen im Regen stehen lässt, ist ärgerlich“, bemängelt Potz. Zwar stehe im Gesetz gar nicht ausdrücklich, dass die IKG über die Gründung neuer Kultusgemeinden entscheiden dürfe. Dies gehe aber sehr wohl aus dem Gesamtkontext und den erläuternden Bemerkungen klar hervor.

„Das ist irgendwie zynisch“

Der Gesetzgeber lässt es Juden, die losgelöst von der IKG agieren wollen, zwar offen, selbst eine eigene Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft zu gründen. „Aber das ist irgendwie zynisch“, kritisiert Potz. Denn um als eigene Religionsgemeinschaft fungieren zu können, muss man in Österreich 16.000 Anhänger nachweisen können, eine Zahl, die für die liberalen Juden wohl kaum zu bewerkstelligen sein dürfte.

Nun reichen zwar 300 Mitglieder bereits aus, um als „Bekenntnisgemeinschaft“ firmieren zu dürfen. Doch diese bringt weitaus weniger Rechte: So genießt man etwa nicht die steuerrechtlichen Vorzüge einer Religionsgemeinschaft. „Und sie dürften nicht selbst schächten“, erklärt Potz.

Der Jurist ortet zwei Lösungsmöglichkeiten: Entweder man schafft ein Gesetz mit einem lockeren Dachverband, in dem alle Religionsausrichtungen ihren Platz finden. Oder man eröffnet den übrig gebliebenen Gruppierungen die Möglichkeit, leichter als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden.

Liberale Juden des Vereins „Or Chadasch“ haben jedenfalls bereits einen Antrag zur Gründung einer eigenen Vertretung beim Kultusamt eingebracht. Aber auch die „World Union for Progressive Judaism“ kritisierte laut einem „Profil“-Bericht die Novelle, die dem religiösen Pluralismus des Judentums widerspreche und eine Gefahr für die Religionsfreiheit in Österreich sei.

Abseits des Streitpunkts will das Gesetz die Rechte der Juden – etwa Feiertage, Krankenpflege und koschere Lebensmittel – klarer als bisher verankern. Der IKG wird die Möglichkeit gegeben, selbst zu bestimmen, wann eine Schule konfessionell ist und wer auf den Friedhöfen der IKG bestattet wird. Auch finanzielle Zuschüsse von öffentlicher Seite an die Kultusgemeinde werden im Israelitengesetz geregelt: Die Religionsgemeinschaft erhält 308.000 Euro pro Jahr, zudem werden die Kosten von 23 Bediensteten der Kultusgemeinden übernommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2012)

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