Ein Attentäter in Oslo, Kinderschänder und das archaische Verlangen nach Rache: Die Todesstrafe sei überlegenswert, meint Tirols Wirtschaftskammer-Chef.
Wahrscheinlich müsste man ihn vierteilen. Oder eher zu Tode quälen, das scheint eine adäquate Bestrafung für jemanden, der lange geplant und kaltblütig 77 Menschen erschießt, das jüngste Opfer war gerade erst 14 Jahre alt. Stattdessen darf er im Gerichtssaal stehen mit seinem süffisanten Grinsen, zu Tränen gerührt nur von seinem eigenen wirren Manifest, und seine rassistischen, neonazistischen Ideen verbreiten.
Es mangelt in der Bevölkerung – nicht nur in der norwegischen – sicher nicht an Ideen, was man mit Anders Behring Breivik alles machen könnte, um ihn angemessen für die Tat büßen zu lassen, die er im Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya verübt hat. Würde man die Menschen befragen, kaum jemand hielte wohl die maximal möglichen 21 Jahre Haft, die ihm drohen, für eine gerechte irdische Strafe. Umgerechnet drei Monate für jedes seiner Opfer.
Die Emotionen im Fall Breivik, im Fall des zehnjährigen Mirco S., der 2010 in Deutschland entführt, vergewaltigt und ermordet wurde, bei den Taten des belgischen Serienvergewaltigers und -mörders Marc Dutroux, der unter anderem zwei achtjährige Mädchen verhungern ließ, oder auch im Fall Josef F. in Österreich sind nur allzu menschlich und allzu verständlich. Möglicherweise findet der Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer (ÖVP) viele Unterstützer für seine Facebook-Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe „in krassen Fällen“ von Kinderschändung, wie er erklärt hat.
Gerade weil die Emotionen in vielen Kriminalfällen nur allzu menschlich sind, ist es ein gutes Prinzip, dass die Angehörigen von Opfern in einem Strafprozess keine Parteienstellung haben und nicht über den Täter urteilen können. Deshalb war es auch ein notwendiger Schritt, jenen Laienrichter aus dem Breivik-Verfahren auszuschließen, der sich im Internet für die Wiedereinführung der Todesstrafe starkgemacht hatte.
Es scheint – siehe Beispiel Bodenseer – aber sogar in politischen Funktionen in Österreich noch immer Menschen zu geben, die glauben, dass man Mord oder „krasse Fälle“ mit dem Tod bestrafen muss. Der Staat tötet also einen Menschen, um zu zeigen, dass es nicht rechtens ist, einen Menschen zu töten. Welche Logik ist das, welche Ethik? Einem solchen Staat geht es nicht um das Recht, es geht ihm lediglich darum, das archaische Verlangen nach Rache zu befriedigen. Und beim Stillen dieses Bedürfnisses unterscheiden sich die USA nicht wesentlich von jenen Staaten, in denen die Scharia gilt.
Eine Tat mit Gleichem zu vergelten, gibt dem rechtschaffenen Bürger nur das billige Gefühl der Stärke. Es ist ein flüchtiger Triumph des alttestamentarischen Grundsatzes Auge um Auge, der seit 2000 Jahren überholt ist. Es ist ernüchternd, wenn man sogar im Jahr 2012 noch gegen die Todesstrafe argumentieren muss und es ein maßgeblicher Landespolitiker tatsächlich für angemessen hält, mit solch peinlichen Sätzen wie „Es heißt ja: Du sollst nicht töten, und nicht: Du darfst nicht töten“ eine längst überholt geglaubte Diskussion loszutreten.
Es gibt gute Gründe, warum die meisten Rechtssysteme der zivilisierten Welt es der Justiz nicht in die Hand geben, über Leben und Tod zu entscheiden. In einem solchen System muss man – bei aller menschlichen Wut – auch zur Kenntnis nehmen, dass Personen wie Breivik, der Mörder von Mirco S. oder Dutroux Strafen erhalten, die nicht adäquat erscheinen mögen.
Worüber man tatsächlich diskutieren kann, ist die auch nach etlichen Reformen noch immer bestehende Unverhältnismäßigkeit im österreichischen Rechtssystem zwischen Eigentumsdelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Wenn beispielsweise auf einen Raub bis zu zehn Jahre Haft stehen, für das Quälen von unmündigen Menschen aber nur drei Jahre; wenn ein Bankräuber für sechs Jahre in Haft muss, ein Vergewaltiger aber nach ein, zwei Jahren wieder frei geht.
Es stimmt schon, dass Strafen Täter nicht abschrecken, sondern nur die Angst vor der Entdeckung. Eine Gesellschaft zeigt aber mit ihrem Strafenkatalog durchaus eine Wertigkeit, und die scheint in unserem Rechtssystem falsch gesetzt zu sein.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2012)