Die Gewerkschaftsbank hatte laut US-Rechtsprofessor Coffee keine andere Wahl, als den Vergleich anzunehmen.
New York/Washington. John Coffee kennt seinen Marlon Brando. "Das ist wie im Film ,Der Pate'", sagt der Professor der angesehenen Columbia Law School in New York. "Wenn Brando als Don Corleone sagt: ,Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.' Genau so war es bei der Bawag." Nicht dass der Rechtsexperte Vergleiche zwischen der Mafiafamilie und der österreichischen Gewerkschaftsbank ziehen will. Der Kultfilm dient vielmehr als Antwort auf die Frage, ob die Zahlung von 683 Mill. Dollar für die Bawag ein guter oder schlechter Deal war. "Wenn der US-Staatsanwalt sagt, entweder es gibt einen Vergleich oder ich klage euch an, dann kann man kaum ein Angebot ablehnen." Denn Gerichtsverfahren könnten langwierig, teuer und für das Ansehen einer Firma katastrophal sein. "Eine Anklage des Staatsanwalts hat schon einige Firmen in den USA in den Ruin getrieben", erklärt Coffee.
Insofern könne die Bawag froh sein, die Sache aus der Welt geschafft zu haben. Aber auch die Kläger könnten froh sein: "Ich bin mir sicher, dass Mr. Lee (die Bostoner Investmentfirma Thomas H. Lee Partners) sehr glücklich über die 84 Mill. Dollar ist." Normalerweise sei es in so einem Fall wie der Refco-Pleite für die Gläubiger schwierig, Geld auf zivilrechtlichem Weg zu erstreiten.
Das gesteht einer der Anwälte, der geschädigte Refco-Aktionäre vertritt, auch offen ein: "Solche Ansprüche sind nicht leicht durchzusetzen", sagt John Browne von der New Yorker Kanzlei Bernstein, Litowitz, Berger und Grossmann. "Das wäre ein wirklich harter Kampf gewesen." Man sei zwar zuversichtlich und sich der Sache sehr sicher gewesen. "Aber das hätte nicht bedeutet, dass wir am Ende gewonnen hätten." Aus solchen Gründen würden sich Streitparteien eben außergerichtlich einigen.
Seine Klienten bekommen durch den Bawag-Vergleich mindestens 108 Mill. Dollar: Acht Mill. fließen sofort, die Bawag garantiert für weitere 100 Mill. Dollar, falls diese Summe nicht über einen speziellen Entschädigungsfonds aufgebracht werden kann. Damit seien Klagen aller Aktionäre abgedeckt und aus der Welt geschafft.
Vermutlich. Denn theoretisch kann jeder Geschädigte den Vergleich ablehnen und von sich aus eine eigene, neue Schadenersatzklage einreichen. Das passiere allerdings üblicherweise nicht. Ihm sei auch niemand bekannt, der derartiges in diesem Fall überlege.
Die Causa Bawag geht heute, Donnerstag, noch einmal vor den Richter - voraussichtlich zum letzten Mal. Konkursrichter Robert Drain muss noch offiziell über den Vergleich entscheiden, den die Rechtsanwälte und der New Yorker Staatsanwalt in wochenlangen Verhandlungen erarbeitet haben. Das ist üblicherweise eine Formsache.
In den Vereinigten Staaten geht die Causa Refco indes mit anderen Spielern weiter. Es gibt Klagen unter anderem gegen den früheren Chef der mittlerweile bankrotten Brokerfirma, Phillip Bennett. Zudem klagt die Anwaltskanzlei Bernstein, Litowitz, Berger und Grossmann im Namen der geschädigten Refco-Aktionäre die Investmentfirma Thomas Lee Partners und will auch von ihnen Schadenersatz. Bei Thomas Lee gibt es dank der Bawag-Zahlung nämlich wieder etwas zu holen.