Experte Fiedler verlangt, dass neben dem Strafrecht auch das Dienstrecht überarbeitet wird. Einigkeit bestand unter den Diskutanten, dass es mehr als nur Paragrafen bedarf, um Korruption einzudämmen.
Wien. Die Koalition arbeitet an einer Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler ist das aber nicht genug: „Es fehlt das Gesamtkonzept“, meinte der Vertreter von Transparency International beim letztwöchigen „Rechtspanorama an der WU“.
Die Politik habe zu wenig bedacht, dass man neben strafrechtlichen Regelungen auch im Disziplinarrecht Änderungen benötige. Fiedler verwies etwa auf das Beamten-Dienstrechtsgesetz: Laut diesem bleibt es sanktionslos, wenn sich Beamte für eine Amtshandlung beschenken lassen, solange es sich um „orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten“ handelt. Und laut Gesetz bleibt der Beamte selbst dann ohne Strafe, wenn er dieses Geschenk zuvor richtiggehend gefordert hat. „Und dafür habe ich gar kein Verständnis“, meinte Fiedler. Überhaupt fungierte Fiedler als mahnende Stimme: „Die Korruption beginnt bereits in unteren Bereichen, wo sie nicht erkannt wird“, meinte der Experte. Etwa, wenn man Arzt oder Krankenschwester Geld zusteckt. Oder wenn ein Bürger zu seinem Abgeordneten geht und um eine günstige Wohnung für sein Kind bittet – worauf der Politiker ihm nahelegt, im Gegenzug der Partei beizutreten. „Das ist nicht strafbar, aber es ist Korruption“, betonte Fiedler, der die „Verluderung“ der Sitten anprangerte.
In einigen Bereichen wird aber die Strafjustiz künftig genauer hinsehen. Man werde einen „Lückenschluss“ vornehmen, erklärte Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium. So war es bisher zwar für österreichische EU-Abgeordnete strafbar, wenn sie Geld annehmen und dafür parlamentarische Anfragen stellen – für Mandatare des Nationalrats aber nicht. Nun werden auch Letztere einbezogen. Zudem werden alle Korruptionsbestimmungen auf Unternehmen ausgeweitet, an denen die öffentliche Hand zumindest zur Hälfte beteiligt ist. Und Minister, Landeshauptleute und Bürgermeister dürfen künftig für Amtshandlungen auch dann keine Geschenke annehmen, wenn die Handlung an sich korrekt war. Für Beamte gibt es diese Regelung schon: Stellt ein Beamter etwa einen neuen Pass extra schnell aus, weil er dafür ein Geschenk erhält, ist er strafbar. Auch wenn die Verlängerung des Passes an sich korrekt war, erklärte Susanne Reindl-Krauskopf, Strafrechtsprofessorin an der Uni Wien.
Aber kann man mit Rechtsvorschriften allein die Korruption in den Griff bekommen? „Es gibt wenig korrupte Menschen. Es gibt Menschen, die korrumpiert werden“, meinte Martin Winner, Professor für Unternehmensrecht an der WU Wien. Er empfiehlt, Netzwerke und Geflechte zu meiden. Zudem solle man bei heiklen Gesprächen immer noch eine Person mitnehmen, ganz nach dem Motto: „Traue niemandem, auch nicht dir selbst.“ Zudem müsse man Compliance – also die Überwachung von Vorgängen innerhalb von Unternehmen – ernst nehmen. „Man glaubt, das Strafrecht ist der große Problemlöser, aber das ist es nicht“, meinte Pilnacek. „Das Strafrecht ist nur die letzte Bastion“, sagte Reindl-Krauskopf. Kein Problem hat sie daher damit, dass das neue „Anfütterverbot“ im Strafrecht erst bei Geschenken ab 100 Euro greifen soll. Alles darunter könne man ruhig im Dienstrecht regeln.
Schlagabtausch zum Anfüttern
Anfüttern bedeutet, dass man einen Amtsträger mit einem Geschenk gefügig stimmt, aber keine Gegenleistung ausmacht. Fiedler fordert, dass man beim Anfüttern auch im Strafrecht niedrigere Grenzen ansetzt: „Hundert Euro sind zu viel.“ Zudem stieß sich der Experte daran, dass die neue Bestimmung nach dem Entwurf des Justizministeriums weniger scharf sein soll als der alte Anfütter-Paragraf: Dieser ist 2008 eingeführt und 2009 abgeschafft worden. Pilnacek rechtfertigte dies damit, dass der alte Paragraf unpräzise war und für Verunsicherung gesorgt habe. Verunsichert seien nur jene gewesen, die das Gesetz hätte treffen sollen, entgegnete Fiedler. Diese hätten lobbyiert, damit das Gesetz verschwindet. Die Regelung aus dem Jahr 2008 verbot Geschenke, die in Hinblick auf die Amtsführung gegeben wurden. Nun wollte das Ministerium, dass Anfüttern erst dann strafbar ist, wenn das Geschenk gegeben wird, um ein mögliches Amtsgeschäft anzubahnen. Am Sonntag wurde aber bekannt, dass das Ministerium die Definition des Anfütterns noch verändern will, um Kritikern entgegenzukommen.
Man werde auf Gesetze nie verzichten können, meinte Fiedler, der aber appellierte: „Es kommt hoffentlich niemand auf die Idee, einen Mord nur deswegen nicht zu begehen, weil das strafbar ist – und genauso sollte es bei der Korruption sein.“
Auf einen Blick
Das Rechtspanorama an der WU ist eine Veranstaltungsserie der „Presse“ und der Wiener Wirtschaftsuni. Bei der letzwöchigen Veranstaltung debattierten Experten zur Frage, ob Korruption mit Recht in den Griff zu kriegen ist. Die Conclusio: Strafnormen muss es geben, doch es bedarf vor allem eines Gesinnungswandels in der Gesellschaft.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2012)