Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Staatssekretär Sebastian Kurz bedauern die Entscheidung der Gerichte zur Deutschpflicht. Die seit 1995 erfolgten Verschärfungen des Fremdenrechts sind für viele Türken nicht anwendbar.
Wien/Aich. "Das ist sicherlich keine gute Nachricht für Österreich, weil Deutsch das zentrale Element für eine erfolgreiche Integration ist.“ Mit diesen Worten kommentierte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Mittwoch auf Anfrage der „Presse“ die jüngsten Urteile zum Fremdenrecht für Türken.
Aktuelle Urteile des EU-Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs zeigen nämlich, dass die seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 erfolgten Verschärfungen des heimischen Fremdenrechts für viele Türken nicht anwendbar sind. Davon betroffen sind die Integrationsvereinbarung, die Regel „Deutsch vor Zuzug“ oder die schärferen Regeln für den Familiennachzug. Grund für die Urteile ist ein vor Jahrzehnten geschlossenes Abkommen zwischen Brüssel und Ankara, laut dem die Bestimmungen für Türken nicht mehr verschlechtert werden dürfen.
Experte Metin Akyürek von der Kanzlei Jarolim Flitsch hat in der „Presse“ zudem erklärt, dass auch fremdenrechtliche Gebühren gemäßigt werden müssten. Diese seien seit 1995 gestiegen und würden höher als Gebühren für EU-Bürger liegen. Das sieht das Ministerium anders: Da es 1995 Gebühren gegeben habe, könne es diese auch jetzt geben. Es sei rechtlich zulässig, dass die Beträge nun höher sind.
Auch Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz hat mit dem Urteil keine Freude: Dieses sei „eine schlechte Nachricht für Österreich“, erklärte er Mittwochabend.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2012)