UN-Generalsekretär: "Verstöße" Syriens müssen aufhören

UNO-Generalsekretär Ban wirft Syrien
UNO-Generalsekretär Ban wirft Syrien "Verstöße" gegen Waffenruhe vor(c) EPA (Julien Warnand)
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Ban zeigt sich "sehr beunruhigt". Die USA bringen weitere Sanktionen ins Gespräch . Die Arabische Liga will vom Weltsicherheitsrat den Schutz von Zivilisten einfordern.

UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon hat der syrischen Führung unter Präsident Bashar al-Assad "Verstöße" gegen den vereinbarten Waffenstillstand in dem Land vorgeworfen. Zudem sei er "sehr beunruhigt" angesichts von Berichten über den Beschuss von Wohnvierteln, erklärte er am Donnerstag in New York. Dies müsse "sofort" aufhören. Ban forderte Assad auf, "umgehend" seine Truppen und schweren Waffen wie vereinbart aus den syrischen Städten abziehen. Die Arabische Liga beschloss bei einem Ministertreffen in Kairo, vom UNO-Sicherheitsrat den "sofortigen Schutz von Zivilisten" zu fordern.

Die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Susan Rice, forderte weitere Sanktionen gegen Syrien, sollte das Land seine Zusagen weiterhin nicht einhalten. Insbesondere müsse der UNO-Beobachtermission im Land ein freies Arbeiten ermöglicht werden, forderte Rice in New York. Russland sprach sich indes erneut gegen ein militärisches Eingreifen in Syrien aus. Die Debatte darüber sei "kontraproduktiv", warnte Vizeaußenminister Michail Bogdanow in Moskau.

Annan für rasche Aufstockung

Derzeit befindet sich ein kleiner Voraustrupp von UNO-Mitarbeitern zur Vorbereitung der Beobachtermission in dem Land. Der Syrien-Sondergesandte Kofi Annan strebt eine rasche Aufstockung der Mission auf 300 Mitarbeiter an.

Die Arabische Liga erklärte, man werde die arabischen Vertreter im Weltsicherheitsrat anweisen, bei der Sitzung des Gremiums am 5. Mai die Teilnehmer zu ersuchen, syrische Zivilisten umgehend zu schützen. Aus der Abschlusserklärung des Kairoer Ministertreffens wurde allerdings ein Verweis auf eine UNO-Resolution nach Kapitel VII der UNO-Charta, der sich noch in einem Entwurf befand, herausgenommen. Kapitel VII erlaubt im Fall eines Friedensbruchs Sanktion und letztlich auch ein militärisches Eingreifen.

(APA/Ag.)

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