Uni Wien: Keine Einigkeit bei Studiengebühren

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Uni Wien hat die autonome Einhebung von Studiengebühren beschlossen. Darüber, ob sie das darf, ist die Regierung nach wie vor uneins.

Wien. Mit dem am Donnerstag gefassten Beschluss des Senats der Uni Wien, ab Herbst wieder Gebühren in Höhe von 363,36 Euro von Langzeitstudenten und Studierenden aus Drittstaaten zu verlangen, ist sie die erste Uni in Österreich, die die autonome Einhebung von Studiengebühren beschlossen hat. Damit folgt sie der Empfehlung von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP). Allerdings wurde der Beschluss weder leichtfertig noch freiwillig gefasst, wie Senatsvorsitzender Helmut Fuchs betont: „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht – die Politik hat der Universität letztendlich keine andere Wahl gelassen.“

Damit bezieht er sich auf die Uneinigkeit der Regierungsparteien, die besteht, seitdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Anfang März die gesetzliche Grundlage zur Einhebung von Studiengebühren teilweise aufgehoben hat.

Seither berufen sich die Regierungsparteien auf unterschiedliche Rechtsgutachten, die – je nach Parteilinie – eine autonome Einhebung als rechtmäßig bzw. als unrechtmäßig werten. So ist nach wie vor offen, ob die Universitäten überhaupt autonom über die Einhebung von Gebühren entscheiden dürfen.

Töchterle fühlt sich bestärkt

Wissenschaftsminister Töchterle sieht seine Position durch den Beschluss der Uni Wien jedenfalls gestärkt. „Ja, es läuft in meinem Sinne“, kommentierte er die Senatsentscheidung. Unterstützt wird er dabei von Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Für ihn ist die Wiedereinführung der Gebühren an der Uni Wien lediglich „ein erster Schritt“, wie er bei der Pressekonferenz auf der Regierungsklausur am Wiener Kahlenberg betonte. Andere Worte findet bei derselben Pressekonferenz Bundeskanzler Werner Faymann: Entsprechend der Parteilinie kann er sich nach wie vor nur eine Reparatur der vom VfGH aufgehobenen Gesetzesteile vorstellen. Das würde bedeuten, zur jener Regelung zurückzukehren, die auch die Uni Wien beschlossen hat (siehe Grafik). Das lehnt Töchterle allerdings vehement ab: „Ich repariere nicht ein Gesetz, gegen das ich immer massiv aufgetreten bin.“ Er will erreichen, dass es den Universitäten freigestellt wird, Studiengebühren in Eigenregie einzuheben.

Die rechtliche Klärung seines Vorhabens überlässt er nun aber den Universitäten: Diese müssen Klagen durch Studierende vor den Verfassungsgerichtshof bringen, damit dieser endgültig darüber entscheidet, ob die autonome Einhebung rechtmäßig ist. Das hat auch zur Folge, dass die Uni Wien das Geld, das sie ab Herbst einnimmt, nicht ausgeben kann. Sie muss Rücklagen für etwaige Klagen bilden.

Und diese werden aller Voraussicht nach nicht ausbleiben: Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hat bereits Rücklagen in Höhe von einer Million Euro aufgelöst, um Studierende auf dem Klagsweg zu unterstützen. Von dieser Seite findet man auch eindeutige Worte zur Vorgangsweise Töchterles: Er würde die Universitäten erpressen, sie zur autonomen Einhebung drängen und nun versuchen, „seine verantwortungslose Nichtpolitik als Erfolg zu verkaufen“, so Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH.

„Unmögliche Situation“ für Unis

Das Wort „Erpressung“ würde der Wiener Universitätsbeauftragte und Studiengebühren-Befürworter Alexander Van der Bellen zwar nicht verwenden, dennoch kritisiert auch er die Politik Töchterles: Er bringe die Unis in eine „unmögliche Situation“. Es wäre eindeutig die Aufgabe der Politik, die rechtliche Lage zu klären. Außerdem würde er dadurch auch jene Unis nötigen, Gebühren einzuheben, die das aus politischen Gründen nicht wollen: Denn wenn sich diese der Empfehlung entziehen, könnte man dann bei der Vergabe von Bundesmitteln argumentieren, dass jene Unis das Geld offensichtlich nicht bräuchten. In den kommenden Wochen werden dementsprechend auch die anderen Unis entscheiden, ob sie sich auf die rechtlich unsichere Lage einlassen. Ein Großteil der Unis wird das Risiko allerdings in Kauf nehmen: So haben etwa die Unis Salzburg, Innsbruck, Graz, Klagenfurt sowie die TU Wien und die TU Graz ankündigt, die entsprechenden Anträge an die Senate zu stellen.

Grafik: Die Presse

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2012)

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