Länder versus Bund: Regeln für Parteifinanzen strittig

Laender versus Bund Regeln
Laender versus Bund Regeln(c) Dapd (Hans Punz)
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Erwin Pröll startete Gegenoffensive. Auch rechtlich ist nicht ganz klar, wie der Bund die Landesparteien verpflichten kann. Karl Korinek plädiert für eine „saubere Entscheidung“ zwischen Bund und Ländern.

Wien/Aich/Apa. ÖVP-Obmann Michael Spindelegger versuchte am Dienstag, das Thema zu umschiffen. Die Aussagen des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll würden zeigen, dass es beim Transparenzpaket noch Diskussionsbedarf gebe, meinte Spindelegger. Erwin Pröll hatte sich zuvor in Interviews mit den Zeitungen „Kurier“ und „Österreich“ dafür ausgesprochen, die Wahlkampfkostenrückerstattung für Parteien zu streichen. Bei Bundeswahlen, wohlgemerkt. Gleichzeitig kommt für Pröll nicht infrage, dass der Bund Landesparteien neue Regeln vorschreibt, wie es vor allem die SPÖ möchte. „Wir leben in einem föderalen Staat“, sagte Pröll. Die Länder seien aber bereit, eigene Gesetze zu erlassen.

Die Regierung hatte sich zuvor in ihrem Transparenzpaket dafür ausgesprochen, dass die Wahlkampfkosten maximal fünfzig Prozent der staatlichen Rückerstattung betragen dürfen. Die Begrenzung würde somit momentan sieben Millionen Euro betragen. Für scharfe Kritik sorgten Prölls Äußerungen aufseiten der Grünen. „Pröll will offensichtlich das Transparenzpaket blockieren, damit er noch für seine Mammut-Wahlkämpfe still und heimlich von Banken und Konzernen Millionen abkassieren kann. Pröll soll den Mund nicht so voll nehmen und gefälligst seine Parteifinanzen der letzten zehn Jahre offenlegen. Das wäre echte Transparenz“, sagte Grünen-Vize Werner Kogler.

Der Bund muss ganz grundsätzlich nachdenken, wie er Neuregelungen so fasst, dass sie auch für Landesparteien gelten können. Denn das Thema Parteifinanzen taucht in der Kompetenzverteilung der Bundesverfassung nicht auf. Wenn ein Bereich in der Verfassung nicht geregelt ist, fällt er zwar eigentlich in die Zuständigkeit der Länder. Aber es gibt andererseits wiederum ein eigenes Parteiengesetz des Bundes, das teilweise direkt im Verfassungsrang abgesichert ist.

Was nun? Karl Korinek, Expräsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), plädiert für eine „saubere Entscheidung“ zwischen Bund und Ländern. Es dürfe nicht sein, „dass der eine das eine meint und der andere augenzwinkernd das andere“, erklärte der Jurist. In der Sache seien für ihn sowohl der SPÖ-Vorschlag (also eine einheitliche Lösung für Bundes- und Landesparteien), als auch der ÖVP-Plan denkbar. Letzterer sieht ein Rahmengesetz auf Bundesebene vor, das den Ländern Mindeststandards vorschreibt. Umsetzen müssten die Länder die Vorgaben aber mit eigenen Normen.

Allerdings würde Korinek die ÖVP-Variante bevorzugen. Dieser Plan sei nämlich „in unserem Föderalismussystem systemgerechter“, meint der Verfassungsexperte. Man müsse davor nur das Parteiwesen in der Verfassung zu jenen Punkten erklären, in denen dem Bund die Grundsatzgesetzgebung, den Ländern aber die Ausführungsgesetzgebung zukommt. Diese Variante gibt es in der Verfassung bereits bei anderen Bereichen, etwa der Jugendfürsorge, den „Heil- und Pflegeanstalten“ sowie dem „Armenwesen“. Korinek räumt zwar ein, dass diese Art der Kompetenzverteilung sich in der Praxis oft nicht bewährt hat. Beim Thema Parteien könnte sie aber sinnvoll sein, glaubt der Ex-VfGH-Präsident.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.05.2012)

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