Hypo zu Zahlung verurteilt

Urteil. Im Streit um Haftungsprovisionen zwischen der Hypo Alpe Adria und Kärnten gewann das Bundesland.

Wien/Apa/Red. So hat sich die Kärntner Hypo das wohl nicht vorgestellt: Das Land Kärnten hat nun in erster Instanz einen Zivilrechtsstreit gegen die Hypo-Alpe-Adria-Bank gewonnen. Dabei war es um ausstehende Haftungsprovisionen zwischen dem Land und dem Institut gegangen.

Die Hypo Bank International und die Hypo Österreich wurden zu Zahlungen von in Summe 6,21Mio. Euro samt Zinsen verurteilt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Die Bank hatte dem Land jährlich sogenannte Haftungsprovisionen überwiesen. Im Jahr 1990 hatte das Land Kärnten ein Gesetz verabschiedet, wonach das Bundesland für die Verbindlichkeiten der Bank haften muss. Mit dem jährlichen Beschluss des Landesbudgets wurde stets das jeweilige Haftungsvolumen beschlossen.


Landeshaftung bei 19 Mrd. Euro

Weil die Bank im Dezember 2009 jedoch notverstaatlicht werden musste, war das Institut der Ansicht, dem Land keine Provisionen mehr überweisen zu müssen. In den Jahren 1997 bis 2010 hatte Kärnten in Summe rund 140Mio. Euro erhalten.

Mit der Haftung des Landes ging auch die Expansion der Bank zu einem führenden Institut in Österreich einher. Denn die Hypo verfügte fortan über ein besseres Rating als andere Banken und konnte sich so billigeres Geld von den Kapitalmärkten besorgen. Die Erlöse aus den Anleihen wurden ins Kreditgeschäft gelenkt.

Zu Spitzenzeiten erreichte das Haftungsvolumen des Landes 25Mrd. Euro. Zum Ende des Vorjahres lag die Landeshaftung bei rund 19Mrd. Euro. Im Jahr 2017 sollen sie dann endgültig auslaufen und bis dahin immer geringer werden. Wären die Haftungen der Bank schlagend geworden, hätte dies die Pleite des Bundeslandes bedeutet.

„Jedes andere Urteil wäre eine Überraschung gewesen“, sagt Ferdinand Lanker, der Rechtsvertreter des Landes Kärnten nun zum erstinstanzlichen Urteil.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.05.2012)


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