Kanzler und Vizekanzler pochen nach dem Ministerrat auf Mindeststandards für die Bundesländer. Bei der Umsetzung gibt es aber keine Einigung.
In einigen Punkten des Transparenzpaket herrscht zwischen den Regierungsparteien weiterhin Uneinigkeit. Die Frage, wie die Bundesländer bei den Parteienfinanzierungsregeln in die Pflicht genommen werden sollen, birgt immer noch Verhandlungsbedarf. Das zeigte sich am Mittwoch nach dem Ministerrat. Während die SPÖ ein auch für die Länder verbindliches Gesetz beschließen wolle, zu dem diese dann noch weitere Verschärfungen verabschieden könnten, wolle die ÖVP das Feld viel stärker den Bundesländern überlassen, sagte ein Sprecher von SP-Kanzler Werner Faymann. Ganz anders sah das sein VP-Vize Michael Spindelegger. Offensichtlich sei die SPÖ bereits auf ÖVP-Linie eingeschwenkt, zeigte er sich beim Verlassen des Bundeskanzleramtes amüsiert.
Einig waren sich Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) immerhin darin, dass die Mindeststandards für die Parteienfinanzen vom Bund kommen sollen. "Wenn es um Sauberkeit geht, brauchen wir keine geografischen Unterschiede", sagte Faymann. Die entsprechenden Regelungen seien Sache des Bundesgesetzes, so der Kanzler zu anderslautenden Forderungen, unter anderem vom niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP).
Er hielt daran fest, dass die entsprechenden Ministerratsbeschlüsse in zwei Wochen getroffen werden sollen, dann soll auch mit den anderen Parteien verhandelt werden. Die Regierungsfraktionen brauchen die Unterstützung mindestens einer Oppositionspartei, um für ihr Vorhaben eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande zu bringen.
Spindelegger will Spielraum für Länder
Von Mindeststandards sprach auch Spindelegger. Er betonte jedoch, dass die Ausführungsgesetzgebung von den Ländern kommen müsse. Der Vizekanzler und ÖVP-Chef erinnerte etwa daran, dass es derzeit nur in drei der neun Bundesländer so etwas wie eine Wahlkampfkostenrückerstattung gebe. Daher könne es für diese unterschiedlichen Bereiche nicht eine Bundesregelung geben.
(APA)