Der ORF darf offiziell nicht auf Social Networks präsent sein, urteilt die Medienbehörde. Die Facebook-Seiten von FM4 und Ö3 werden von Fans übernommen. Der ORF will gegen die Entscheidung ankämpfen.
Aufgrund des ORF-Gesetzes darf der ORF keine eigenen Facebook-Seiten betreiben. Die Radiosender FM4 und Ö3 verabscheideten sich am Donnerstagabend daher von Ihren Facebook-Fans. In einem kurzen Statement auf der FM4-Website richten sich die Verantwortlichen an ihre "lieben illegalen Fans" und schreiben, dass sie alle Tätigkeiten auf ihrer Facebook-Seite einstellen müssen. Den Betrieb der Seite übernimmt nun "eine kleine Gruppe engagierter FM4-Fans". Diese betreut den Auftritt des Senders auf Facebook nun. So soll sichergestellt werden, dass die Präsenz aktiv bleibt, ohne dass der Sender mit dem Bescheid der Medienbehörde in Konflikt kommt. Bei der Ö3-Facebookseite ist nun der Hinweis zu lesen, dass der Sender selbst "nach einer Entscheidung der Medienbehörden wegen gesetzlicher Einschränkungen keine eigene Facebook-Seite betreiben darf" und daher keine offiziellen Meldungen aus den Ö3-Studios in Heiligenstadt mehr schalten wird. Auch sie wird den Fans vermacht.
"Don't be afraid"
Der ORF hatte nach Ansicht der Medienbehörde KommAustria mit 39 Online-Auftritten das ORF-Gesetz verletzt. Dazu zählen unter anderem Facebook-Auftritte von FM4, Ö3 und Radio Niederösterreich sowie der offizielle Twitter-Account des Club2.
Einer Berufung gegen den Bescheid beim Bundeskommunikationssenat (BKS) wurde nicht stattgegeben. Damit dürfte aber noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Wie FM4 selbst in Anlehnung an eines seiner Mottos schreibt: "Don't be afraid, babies - wir geben nicht so schnell auf!" Dazu gesellt sich ein Meme-Bild von Gene Wilder in "Willy Wonka und die Schokoladenfabrik".
Gang zum Höchstgericht
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will gegen den Bescheid weitere Maßnahmen ergreifen. Ordentliche Rechtsmittel sind nicht zulässig, also will er Beschwerde beim Verfassungs- beziehungsweise Verwaltungsgerichtshof einbringen. "Wir werden den Weg zu den Höchstgerichten beschreiten und aufschiebende Wirkung beantragen. Die Gesetzesinterpretation des BKS ist für den ORF nicht nachvollziehbar", ließ Wrabetz in einer Stellungnahme ausrichten.
(db)