Aufregung um Stelle an Uni Innsbruck

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Die Frage, ob rund um eine Berufung alles mit rechten Dingen zugeht, beschäftigt das Parlament und Minister Töchterle, der selbst Innsbrucker Rektor war.

Hat ein Jurist in der Habilitation geschummelt, und wird dieser bei der Vergabe eines Lehrstuhls bevorzugt? Diese Fragen sind im Parlament ein Thema: Grün-Mandatar Kurt Grünewald hat kürzlich eine zweite parlamentarische Anfrage dazu an Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle gestellt.

Im Mittelpunkt steht der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer. Dieser ist ein anerkannter Experte, doch seine Habilitation sorgte für Aufregung. Denn sie bestand zu einem Drittel aus der eigenen Dissertation. Wenn man dies mache, ohne es offenzulegen, verletze das aber die „Grundsätze wissenschaftlicher Praxis“, erklärte dazu die österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität. Sie hatte den Fall im Vorjahr geprüft.

Die Habilitation Obwexers erfolgte 2008. Kurz darauf wurde eine Berufungskommission für einen Lehrstuhl in Europa- und Völkerrecht eingesetzt. Laut Grünewald erweckte diese aber den Anschein, auf Obwexer zugeschnitten zu sein: So wurde etwa als Vorsitzender der Diplomarbeits-, Dissertations-, und Habilitationsvater von Obwexer bestellt. Die Kommission, die Obwexer auf Platz eins reihte, kam zudem ohne externe Mitglieder aus. Und ein soeben bekannt gewordenes Gutachten des Linzer Strafrechtlers Alois Birklbauer für den Zentralausschuss der Universitätslehrer ortet einen „äußerst schalen Beigeschmack“. Es werde der „Anschein der Befangenheit“ von Kommissionsmitgliedern erweckt.

Birklbauers Gutachten beruht aber auf Unterlagen, die Peter Hilpold, Gegenbewerber zu Obwexer, vorgelegt hat. Und die Uni Innsbruck macht die „wiederholten Vorwürfe eines Mitbewerbers“ dafür verantwortlich, dass das Berufungsverfahren schon vier Jahre dauert. Man habe die Berufungskommission überprüft, es sei alles rechtens, sagt die Uni. Es gebe „keinerlei Zweifel an der Reputation des Erstgereihten“, der Rektor habe mit ihm bereits Berufungsverhandlungen aufgenommen. Bei der Habilitation habe Obwexer zwar einen Fehler gemacht, weil er die Eigenzitierung nicht erwähnte. Er habe das aber noch vor Ende des Habilitationsverfahrens und damit rechtzeitig korrigiert, hieß es gegenüber der „Presse“. Auch Obwexer selbst betont, dass er den aus Zeitdruck entstandenen „Mangel“ in seiner Habilitation rechtzeitig behoben habe.

Minister Töchterle war bis zum Vorjahr Uni-Rektor in Innsbruck. In der Antwort auf die erste Anfrage hatte er erklärt, dass ein Verstoß gegen die „gute wissenschaftliche Praxis“ keine „Erschleichung“ sei und das Habilitationsverfahren nicht neu aufgerollt werden müsse. Für Grünewald ist dies eine „unhaltbare Rechtsauffassung“, wie er in seiner aktuellen Anfrage darlegt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2012)

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