Sowohl Justizministerin Beatrix Karl als auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sind gegen automatische Pflichten für Lebensgemeinschaften. Heinisch-Hosek fordert allerdings einen Partnerschaftsvertrag.
Wien. Sollen auch Lebensgemeinschaften ohne Trauschein gegenseitige Unterhaltszahlungen auslösen können? Diese Frage wird diese Woche beim Österreichischen Juristentag diskutiert. Denn Constanze Fischer-Czermak und Barbara Beclin von der Uni Wien regen in einem Gutachten neue Unterhaltsregeln an. So soll man etwa nach der Trennung dem Expartner zumindest temporär Unterhalt zahlen müssen, wenn sich dieser während der Lebensgemeinschaft der Haushaltsführung oder der Erziehung des gemeinsamen Kindes gewidmet hat. Die Regelungen würden für alle Lebensgemeinschaften gelten, ohne dass man die Unterhaltsfolgen vorher vereinbart (das „Presse“-Rechtspanorama berichtete am Montag).
Politisch hat dieser Plan aber keine Chance auf Verwirklichung. Im Büro von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) verweist man darauf, dass „jeder, der Wert auf diese Rechte und Pflichten legt“, heiraten könne. Wer das nicht wolle, für den sollen derartige Regeln aber nicht gelten, hieß es der „Presse“ gegenüber. Der Vorschlag der zwei Juristinnen sei daher abzulehnen, betont ein Sprecher Karls.
Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek – sonst in familienrechtlichen Fragen oft nicht auf Linie der ÖVP – kann sich für die Reformvorschläge nicht erwärmen. Ohne formellen Vertrag sollen keine Unterhaltsansprüche aus einer Lebensgemeinschaft resultieren, meint Heinisch-Hosek.
Heinisch-Hosek für Partnervertrag
Gleichzeitig fordert sie aber, dass ein Partnerschaftsvertrag eingeführt wird, den Paare freiwillig schließen können sollen. Dieser „Partnerschaftsvertrag“ würde notariell oder gerichtlich beglaubigt werden. Regeln soll er etwa den gegenseitigen Beistand während der Beziehung sowie bestimmte Fragen, die nach einer Trennung schlagend werden. Darunter fallen Unterhaltsfragen oder auch Regelungen über die Vermögensaufteilung. Solange es diesen Partnerschaftsvertrag nicht gibt, empfiehlt Heinisch-Hosek „allen Paaren in Lebensgemeinschaften, sich juristisch beraten zu lassen“.
Der alle drei Jahre abgehaltene Juristentag findet von Donnerstag bis Samstag in Linz statt. Fischer-Czermak und Beclin entwarfen in ihrem Gutachten neben Unterhaltsregeln auch neue Pläne im Wohnrecht. So solle ein Richter festlegen können, dass man nach der Trennung die Wohnung des anderen nicht (sofort) verlassen muss. Zudem sollen Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Erbrecht erhalten. Unter Lebensgemeinschaft verstehen die Juristinnen eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft, die auf dem Zusammengehörigkeitsgefühl beider Personen ruht, auf Dauer angelegt, aber jederzeit lösbar ist.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2012)